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Viele kleine Fälle für die die Pferdehaftpflicht

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Ein Tritt kann schon einen Schaden verursachen. Grund genug für den Abschluss einer Pferdehaftpflicht


(IINews) - Als Halter eines Pferdes ist die Pferdehaftpflicht eine wichtige Versicherung. Denn wenn Pferde einen Schaden verursachen, können die Kosten schnell in die Höhe getrieben werden. Es müssen nicht immer hohe Sach- oder Personenschäden sein, die durch die Pferdehaftpflicht bezahlt werden. Auch viele kleine Dinge müssen zur Zufriedenheit aller beteiligten Parteien abgewickelt werden.

Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html

Gabriele H. besitzt ein Pferd und übt den Reitsport mit Leidenschaft aus. Im Frühjahr wollte sie ihr Pferd auf die Koppel führen. Das fünfjährige Pferd scheute auf einmal und tritt mit dem Huf in den Reithallenspiegel. Dieser rund sechs Quadratmeter große Spiegel bekam ein Loch in der Mitte und ließ sich auch nicht mehr reparieren. Die Kosten hierfür wurden von der Pferdehaftpflicht übernommen.

Auch ein Auto kann schon mal der unkontrollierbaren Reaktion eines Pferdes zum Opfer fallen. Der Schaden muss nicht groß sein, aber dennoch stellt es für den Halter des Pkw ein Ärgernis dar, wenn der Hufabdruck die Seitentür ziert. Nadine T. hat ihr Fohlen am Straßenrand entlang geführt. Durch plötzlichen Lärm aufgeschreckt hat das Fohlen seinen Huf in der Seitentür eines parkenden Fahrzeuges verewigt und eine kräftige Eule hinterlassen. Die Seitentür muss ausgebeult und neu lackiert werden.

Anja H. verlädt mit ihrer Freundin Ronja V. ihr Pferd Amaril. Als Amaril auf der Höhe des Pferdeanhängers angekommen ist, zog das Pferd zurück und damit auch den Führstrick. Dabei brach sich Ronja V. den Ringfinger der linken Hand. Die Pferdehaftpflicht von Anja H. musste den Verdienstausfall, den die Geschädigte nun durch den Heilungsprozess zu beklagen hatte, komplett übernehmen.

Die Pferdehaftpflicht ist auch bei vielen kleinen Schäden sinnvoll, damit die durch das Pferd verursachten Schäden zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgedeckt werden. Auch kleine Schäden, wie z. B. der zerbrochene Spiegel oder die eingetretene Autotür sind zwar noch bezahlbar, machen sich aber trotzdem empfindlich bemerkbar.





Bildquelle: Hanspeter Bollinger, www.pixelio.de

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Datum: 06.01.2010 - 08:50 Uhr
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