InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Liebesschlösser: Erwünscht, geduldet oder verboten

ID: 1479533

ARAG Expertenüber die Liebesschwüre aus Stahl


(IINews) - Liebesschwüre wiegen schwer! Ganz besonders wenn diese sich in Form von so genannten Liebesschlössern manifestieren. An der Hohenzollernbrücke in Köln zerren die Schlösser mit rund 22 Tonnen. Angesichts eines Gesamtgewichts von 24.000 Tonnen aber kein Problem, so die Statiker. Anders in Paris: Die Brücken über der Seine wurde zum Teil von ihrer zusätzlichen Last befreit. Das war auch nötig, so ARAG Experten.



Liebesschlösser gefährden die Statik

Auch wenn die Kölner Hohenzollernbrücke nicht einsturzgefährdet ist, kann es an anderer Stelle sehr wohl zu Gefährdungen kommen, wenn die eisernen Liebesbeweise überhand nehmen. Der bekannteste Fall dürfte die Pariser Brücke Pont des Arts unweit des Musee du Louvre sein. Die Geländer der pittoresken Fußgängerbrücke konnten die Last schon 2014 nicht mehr tragen. Ein Teil des mit tausenden Liebesschlössern behängten Brückengeländers stürzte damals auf einer Länge von zweieinhalb Metern in die Tiefe. Die Brücke wurde evakuiert und abgesperrt. In Rom kam es zu einem ähnlichen Zwischenfall. In der Italienischen Hauptstadt knickte eine Laterne um, derart überfrachtet war sie mit "Lucchetti dell"amore" wie die Liebesschlösser dort genannt werden. Hierzulande wird weniger um die Statik gebangt, als dass man sich an der Optik des wuchernden Behangs stört. Aber auch durch die Schlösser verursachte Rostschäden werden von den Verantwortlichen gefürchtet. Damit einhergehend sorgen die hohen Kosten für die Beseitigung der Liebesschlösser für Verdruss.



Sind Liebesschlösser legal?

Ist es überhaupt erlaubt seine Umwelt derart mit den eigenen Liebesschwüren zu beschweren. ARAG Experten haben berechtigte Bedenken, denn nach dem Strafgesetzbuch steht es nicht nur unter Strafe, eine fremde Sache zu zerstören oder zu beschädigen, sondern es ist auch verboten, deren Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend und nicht nur unerheblich zu verändern. Im Falle von kaum mehr zu erkennenden Brückengeländern ist damit der Tatbestand einer Straftat erfüllt. Allerdings tolerieren viele Städte und Gemeinden das Anbringen der Liebesschlösser - nicht der Romantik sondern des Tourismus wegen. Die Köln Tourismus GmbH hält die Schlösser an der Hohenzollernbrücke zum Beispiel für durchaus touristisch relevant, da etliche Köln-Besucher extra anreisen, um ihr Schloss anzubringen - und oft auch ein zweites und drittes Mal wiederkommen wie zum Beispiel zu Jahres- oder Hochzeitstagen. Weniger tolerant zeigt sich die Bundeshauptstadt. In Berlin ist das Anbringen der beliebten Liebesbezeugungen tabu. Paare die sich über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Das mögen viele Verliebte noch für einen annehmbaren Preis für die ewige Liebe halten, wer seine Hochzeitsreise aber klassischerweise nach Venedig macht, sollte auf die Manifestation der Liebe per "Lucchetti dell"amore" verzichten. In der Lagunenstadt wird das Anbringen der Schlösser an den historischen Bauwerken und Brücken mit bis zu 3.000 Euro geahndet.







Download unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  768 Sonnentage am Stück: St. Petersburg in Florida hält seit 50 Jahren den Sonnen-Weltrekord
Erfolgreiches Stadtmarketing: alle Akteure in Markenprozess einbinden/Buch
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.04.2017 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1479533
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 40 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Liebesschlösser: Erwünscht, geduldet oder verboten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Man darf die Miete mindern, sobald es in der Wohnung schimmeltStimmt nicht. Eine Mietminderung nach Paragraf 536 Bürgerliches Gesetzbuch ist nur möglich, wenn der Schimmel einen Mangel der Mietsache darstellt. Wie hoch die Minderung ausfällt, hän ...

Kfz-Versicherung: Lohnt sich ein Wechsel? ...

Kfz-Besitzer sollten den Kalender im Auge behalten. Denn der 30. November ist alljährlich der Stichtag für den Versicherungswechsel. Und der ist in diesem Jahr für viele Autofahrer noch relevanter als sonst, denn die Versicherer haben deutliche Ko ...

Kfz-Versicherung: Lohnt sich ein Wechsel? ...

Die Versicherer haben Kostensteigerungen angekündigt – woran liegt das?Jan Kemperdiek: Tatsächlich werden für viele Kfz-Besitzer die Prämien ihrer aktuellen Versicherungen steigen. Gründe dafür sind unter anderem die laufenden Kostenerhöhung ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.283
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 76


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.