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Das legale Fahrrad hat auch 2010 einen Dynamo

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Viel hat sich in den letzten Jahren im Bereich Fahrradbeleuchtung getan - und technische Entwicklung bedingt auch gesetzliche Evolution. Legales Batterielicht für alle Fahrräder wird es aber auch 2010 nicht geben - anders lautende Meldungen verunsichern derzeit Radler und sorgen für Diskussionsstoff.


(IINews) - [pd-f] Entgegen jüngsten Meldungen ist die aktuelle StVZO auch über den 31.12.2009 hinaus in Kraft. Dies gilt auch für den § 67, der die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern regelt. Verschiedene Medien berichten seit dem 10. Dezember 2009 fälschlicherweise, am 01. Januar 2010 trete ein neuer § 67 in Kraft, der die Batteriebeleuchtung an allen Fahrrädern erlaube.
"Fest installierte Dynamo-Lichtanlagen an Fahrrädern sind und bleiben nach dem heutigen Stand der Dinge gesetzliche Vorschrift", erklärt Guido Müller vom Beleuchtungshersteller Busch & Müller (www.bumm.de). Im Gegensatz zur festen Lichtanlage erfordern Akku-Lampen hohe Aufmerksamkeit und quasi immer einen Wechselsatz Batterien ... sind die Akkus leer, muss der Radfahrer schieben!

Ob Dynamo, ob Batterie: Prüfzeichen ist Pflicht!
Die neuerliche Diskussion um die Radbeleuchtung wird angekurbelt durch moderne LED-Beleuchtung. Seit dem Modelljahr 2008 sind Frontscheinwerfer im Handel, die mit Dynamobetrieb Lichtstärken von bis zu 60 Lux ermöglichen, wie z. B. das Modell Lumotec IQ Cyo von Busch & Müller mit Sensortechnik und Standlicht. Beim Rücklicht ist Standlicht schon länger Standard - neu ist 2010 die Linetec-Technologie, die nicht nur weiter leuchtet, sondern auch die Entfernung zum Fahrrad einschätzbar macht. Klassische Seitenläufer-Dynamos sind nahezu ausgestorben, aktuelle Räder sind mit einem Nabendynamo im Vorderrad ausgestattet, wie etwa dem iLight von Sram (www.sram.com). Was Wenige wissen: Jegliche Fahrrad-Beleuchtung muss das Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) tragen. Es ist erkennbar an einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Ziffernfolge.

Ausnahme: Rennräder
Nach wie vor sind Rennräder von der Dynamopflicht ausgenommen - bis zu einem Gesamtgewicht von 11 kg. "Der Gesetzgeber ermöglicht Sportlern die Montage von Akkulichtern als Heimbringer vom etwas länger dauernden Training", macht Stefan Scheitz vom Rennradhersteller Felt (www.felt.de) deutlich. "Verantwortungsbewusste Rennradler, die gerade jetzt im Winter viel im Dunkeln unterwegs sind, haben ihr Trainingsrad natürlich mit einer fest installierten und zuverlässigen Dynamo-Lichtanlage ausgestattet", so Scheitz weiter.





Rechtsfreier Raum: Mountainbikes
Weniger einfach tut sich das bestehende Gesetz mit Mountainbikes. Diese sind zwar auch Sportgeräte, werden aber im Gesetzestext nicht explizit erwähnt und fallen daher nicht unter die Ausnahmeregel. Zudem wiegen sie auch meist mehr als die Asphaltflitzer - Federung und höhere Belastungen machen es nötig. "Beim Geländefahren im Dunkeln braucht man auch weitaus mehr Licht als auf der Straße," weiß Gerhard Burghardt, Polizist und Teamchef des Teams Haibike (www.haibike.de), "die meisten Mountainbike-Strahler sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, sie sind einfach zu hell." Es gibt am Markt nur einen Strahler, der Biker und Gesetzeshüter gleichermaßen zufrieden stellt: Der Gasentladungs-Scheinwerfer Big Bang von Busch & Müller erfüllt als einziger seiner Klasse die StVZO-Anforderungen - und gehört mit 140 Lux trotzdem zu den Hellsten.

Nachholbedarf: E-Bikes
Schwieriger ist die Lage bei E-Bikes. Viele Modelle im Handel werden vom Antriebs-Akku auch mit Lichtstrom versorgt. Zwar wiegt der Akku ein Kilogramm und mehr - bleibt aber ein Akku. Da es sich bei den meisten E-Bikes um Fahrräder handelt, müssen sie aber mit einem Dynamo ausgestattet sein. Nur wenige Modelle verfügen wie das System eSupport der Saarbrücker Manufaktur Utopia Velo (www.utopia-velo.de) über eine gesicherte Stromzufuhr zu Scheinwerfer und Rücklicht: Unabhängig von der Akkuladung produziert dieser Frontnabenmotor die nötige Spannung fürs Licht.

Fahrradlicht = Dynamopflicht
An der derzeitigen Gesetzeslage ändert sich vorläufig nichts. Fachleute befürworten, dass 2010 eine Diskussion des § 67 StVZO in Gang kommt und vor allem für Sportler und E-Biker die notwendige Klarheit bringt. Der Ausgang der Diskussion und wann das etwaige neue Gesetz verabschiedet wird, ist indes völlig ungewiss. Müller empfiehlt Alltagsradlern deshalb, nur Räder mit einer gegenwärtig gesetzeskonformen Lichtanlage zu kaufen - beziehungsweise eine entsprechende Lichtanlage nachzurüsten. "Denn eine Dynamo-Lichtanlage aktuellen technischen Standes wird in jedem Falle legal bleiben", darin ist sich Müller sicher.

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Datum: 11.12.2009 - 15:00 Uhr
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