InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Haftung für Heimkosten auch bei Erbausschlagung

ID: 1448178


(LifePR) - Ein Pflegeheim hatte mit Erfolg gegen die Tochter einer verstorbenen Heimbewohnerin geklagt. Die Tochter hatte beim Einzug ihrer Mutter ins Heim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Dennoch weigerte sic sich, dir rückständigen Heimkosten zu zahlen. Vor Gericht hatte die Tochter argumentiert, sie hafte nicht, denn sie habe die Erbschaft ihrer Mutter ausgeschlagen. Darüber hinaus liege ein Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz vor. Nach dieser Vorschrift kann ein Pflegeheim vom Heimbewohner Sicherheiten für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Heimvertrag nur dann verlangen, wenn dies im Heimvertrag konkret vereinbart ist. Eine Vereinbarung in einer bloßen Anlage zum Heimvertrag reicht nicht. Das OLG hat entschieden, dass die Tochter zahlen muss. Das Ausschlagen der Erbschaft ändere daran nichts, weil es nicht um den Anspruch des Pflegeheims gegen die verstorbene Mutter gehe, sondern um einen direkten Anspruch des Pflegeheims gegen die Tochter aufgrund der von ihr unterschriebenen Erklärung. Auch einen Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz konnte das OLG nicht feststellen. Die Erklärung der Tochter sei auch dann gültig, wenn sie separat vom Heimvertrag abgeschlossen worden sei. Aber selbst wenn man einen Verstoß gegen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz annehmen würde, hafte die Tochter, denn dieses Gesetz solle nur den Heimbewohner schützen, nicht aber dessen Angehörige, so die ARAG Experten  (OLG Oldenburg, Az.: 4 U 36/16).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Dr. Björn B. Schmidt zum Managing Director der IEG ? Investment Banking Group berufen
Continentale Lebensversicherung: Beiträge bleiben stabil und günstig
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 25.01.2017 - 09:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1448178
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 41 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Haftung für Heimkosten auch bei Erbausschlagung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Cyberangriffe: Wie gut sind private Daten geschützt? ...

Organisierte Hackergruppen stellen eine zunehmende Herausforderung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt in seinem aktuellenJahresberichteine weiterhin angespannte ...

Cyberangriffe: Wie gut sind private Daten geschützt? ...

Wer ist betroffen?Grundsätzlich kann jeder zum Ziel von Cyberangriffen werden, der online aktiv ist. Besonders im Fokus stehen Unternehmen, bei denen sich sensible Kunden- oder Mitarbeiterdaten abgreifen lassen, etwa Kreditkarteninformationen, Passw ...

Mitbewohner gesucht: Was rechtlich gilt ...

Praktikum in einer anderen Stadt, ein Projekt im Ausland, der Auszug des Partners oder ein finanzieller Engpass - die Gründe, sich einen Mitbewohner für eine komplette oder teilweise Untervermietung in die Wohnung zu holen, sind vielfältig. Genaus ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 63


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.