InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vorratsdatenspeicherung: EuGH Urteil stärkt BITMi Position

ID: 1438893

Nach EuGH Urteil werden BITMi-Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung bestätigt


(IINews) - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung, in dem dieser die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als grundgesetzwidrig erklärt. Der BITMi fordert bereits seit Jahren ein Ende der nationalen Alleingänge im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung in Europa und spricht sich damit auch konkret gegen die deutsche Rechtslage aus.



Erst im Oktober 2015 hatte der deutsche Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf für einen neue Vorratsdatenspeicherung in Kraft gesetzt, nachdem die Vorgängerversionen bereits 2010 durch das Bundesverfassungsgericht und 2014 durch das EuGH für nichtig erklärt worden war. Nun sprach sich heute der EuGH in Zusammenhang mit einer britischen Klage grundsätzlich gegen eine nationale Regelung aus, "die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorsieht".



"Wir bauen darauf, dass diese Entscheidung des EuGH als ein klarer Richtungshinweis gegen eine anlasslose Speicherung auch im Verfahren der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird", ermahnt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi.



Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, so wie sie der aktuellen Gesetzeslage entspricht, bringt keinen nachweisbaren Vorteil bei der Verbrechensbekämpfung und gefährdet mit ihrem aufwendigen Datenspeicherplan den Mittelstand. Der BITMi warnt vor allem vor der damit verbundenen Haftungspflicht um die entsprechenden Daten abzusichern. Dies stellt insbesondere für kleinere IT- und Telekommunikationsfirmen eine hohe Belastung dar und ist mit enormen Investitionskosten verbunden.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Lisa Ehrentraut
Pascalstraße 6
52076 Aachen
kontakt(at)bitmi.de
0241 1890558
http://www.bitmi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Technologieplattform für Wachstum und Innovation im Bereich Industrie 4.0
ZTE baut für Telefónica großes vIMS-Netz in Lateinamerika auf
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.12.2016 - 17:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1438893
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lisa Ehrentraut
Stadt:

Aachen


Telefon: 0241 1890558

Kategorie:

Telekommunikation


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 79 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vorratsdatenspeicherung: EuGH Urteil stärkt BITMi Position
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BITMi zum Gutachten zum Datenzugriff von US-Behörden: ...

Diese Woche ist das Rechtsgutachten"Zur US-Rechtslage zum weltweiten Datenzugriff von US-Behörden"der Universität Köln im Auftrag des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) publik geworden. Dieses belegt erneut zweifelsfrei: ...

BITMi zum Gutachten zum Datenzugriff von US-Behörden: ...

br />Gutachten belegt erneut: Daten, die von US-Unternehmen und Tochtergesellschaften in Europa gehostet werden, sind trotz Marketingversprechen nicht sicher vor US-Zugriff.BITMi fordert Bundesregierung auf, Konsequenzen zu ziehen und Digitale Sou ...

Alle Meldungen von Bundesverband IT-Mittelstand e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.288
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 40


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.