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Gericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen den Wechsel der journalist-Chefredaktion

ID: 1423489


(ots) - Das Arbeitsgericht Bonn hat am 9. November in
einer durch Urteil nach mündlicher Verhandlung ergangenen
einstweiligen Verfügung (4 Ga 43/16 Urteil) den Wechsel des
journalist-Chefredakteurs Matthias Daniel zu dem Hamburger new
business-Verlag untersagt.

Matthias Daniel darf damit den vom Bundesvorstand des Deutschen
Journalisten-Verbandes e.V. (DJV) eingefädelten Versuch einer
Übernahme der Zeitschrift aus dem Verlag Rommerskirchen nicht
fortführen.

Im November hatte der Hamburger new business-Verlag mit
Unterstützung des DJV-Bundesvorstandes einen Klon des Medien-Magazins
aus dem Rolandsecker Verlag Rommerskirchen produziert und versucht,
dieses Heft als Verbandsblatt auszuliefern. Wobei die exakte Zahl der
DJV-Mitglieder nach Angaben des DJV-Präsidenten Frank Überall (mehr
als 34.000) und der DJV-Homepage (rund 36.000) diffus ist.

Nach den geprüften IVW-Zahlen des Verlages Rommerskirchen, hatte
der DJV im zweiten Quartal 2016 noch 33.425 Mitglieder.

Die nächste Ausgabe des "journalist" wird im Dezember in einer
Auflage von garantierten 41.000 Exemplaren bei Rommerskirchen
erscheinen.

Durch die verbandsfreien Abonnenten des Verlages werden damit auch
die Journalisten erreicht, die nicht Mitglied in der DJV-Gewerkschaft
sein wollen.



Pressekontakt:
Thomas Rommerskirchen
Telefon: 02228 931143
Telefax: 02228 931129
E-Mail: roki(at)rommerskirchen.com

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Datum: 11.11.2016 - 11:45 Uhr
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