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Barrierefreies Webdesign - das neue Behindertengleichstellungssetz unterstreicht die Wichtigkeit

ID: 1418700

Seit 1. Mai 2002 gibt es ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dieses Gesetz wurde überarbeitet und ist am 1. September 2016 in Kraft getreten. Träger Öffentlicher Gewalt werden noch stärker in die Pflicht genommen, Webseiten barrierefrei zu gestalten.


(IINews) - Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung.
Ziel des Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

In Paragraph 8 dieses Gesetzes werden verschiedene Staatliche Einrichtungen dazu verpflichtet, die Barrierefreiheit bei Gebäuden zu beachten. In Paragraph 9 steht drin, dass Menschen mit einer Hörbehinderung oder einer Sprachbehinderung das recht haben die Gebärdensprache zu verwenden, wenn sie mit Träger öffentlicher Gewalt kommunizieren. In Paragraph 10 geht es um die Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken. Hier werden die Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet, Bescheide und Vordrucke so zu gestalten, dass diese für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar sind. Viele behinderte Menschen haben ein Problem Formulare von Hand auszufüllen. Deswegen bieten inzwischen viele Behörden die Formulare auf der Webseite zum Download in Word-und PDF-Format an. Behinderte können oft am Computer Formulare wesentlich besser ausfüllen wie von Hand. In Paragraph 11 geht es um Verständlichkeit und leichte Sprache. Dies ist für Menschen mit einer Lernbehinderung sehr wichtig.

In Paragraph 12 geht es um Barrierefreie Informationstechnik. Dieser Paragraph ist der Grund warum Markus Lemcke sein Unternehmen Marlem-Software gegründet hat. Träger öffentlicher Gewalt sind dazu verpflichtet, Webseiten Programme und jetzt auch Apps barrierefrei zu gestalten. Wenn Webseiten barrierefrei gestaltet sind, nennt sich das in der Fachsprache barrierefreies Webdesign. In Absatz 2 des oben genannten Paragraphen wird barrierefreies Webdesign auch für Behördeninterne Webseiten, im Fachjargon Intranet, gefordert. Lemcke hofft, dass jetzt endlich auch viele Webseiten von Behörden in Reutlingen auf barrierefreies Webdesign umgestellt werden. Damit eine deutsche Webseite barrierefrei ist, muss diese die deutschen Richtlinien, BITV 2.0, erfüllen. Webseiten außerhalb Deutschlands werden in der Regel nach den internationalen Richtlinien WCAG 2.0 barrierefrei gemacht. Der Sinn beider Richtlinien ist, dass Webseiten so programmiert werden, dass diese für möglichst viel verschiedene Behinderungsarten bedienbar sind.





Geschäftsinhaber Markus Lemcke kann Webseiten nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 barrierefrei gestalten. Er hofft, dass er als Fachmann in Zukunft auch Aufträge aus Reutlingen bekommt, wenn ein Experte in Sachen barrierefreies Webdesign benötigt wird.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Marlem-Software ist ein IT-Unternehmen. Ich bin Markus Lemcke und Inhaber der Firma. Folgende Schwerpunkte hat meine Firma:

Barrierefreies Webdesign:
Beim Erstellen eines Webauftritts legt Marlem-Software sehr viel Wert auf ein barrierefreies Webdesign. Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (gehörlos, sehbehindert, blind usw.) eine Webseite lesen und bedienen können.

Barrierefreiheit bei Betriebssystemen:
Marlem-Software bietet Beratung und Schulungen an bei der Barrierefreiheit bei den Betriebsystemen Windows, Android, IOS und Linux-Ubuntu.

Barrierefreie Software-Entwicklung:
Damit behinderte Menschen nicht soviel Spezial-Software benötigen, ist mein Ziel, dass die Standardsoftware barrierefrei wird. Hierfür biete ich Schulungen und Workshops an, wie man mit der Programmiersprache Java und den .net-Framework barrierefreie Standardsoftware entwickelt.



Leseranfragen:

Marlem-Software
Markus Lemcke
Adolf-Damaschke-Str. 25/42
72770 Reutlingen

TEL: 07121/504458
E-MAIL: info(at)marlem-software.de



PresseKontakt / Agentur:

Marlem-Software
Markus Lemcke
Adolf-Damaschke-Str. 25/42
72770 Reutlingen

TEL: 07121/504458
E-MAIL: info(at)marlem-software.de



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Bereitgestellt von Benutzer: marlem
Datum: 31.10.2016 - 12:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Markus Lemcke
Stadt:

Reutlingen


Telefon: 07121/504458

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