Sozialzentrum Flensburg verweigert Kunden Auskunft. Jobcenter-Berater: „Ich gehe nicht an das Telefon und lasse es klingeln.“
(Flensburg). Erneuter Skandal um das Sozialzentrum Flensburg. Der Leistungsträger für Sozialleistungen steht erneut unter öffentlicher Kritik. Ein Arbeitslosengeld Empfänger wird auf Anweisung der Behördenleitung „ignoriert“, kein Einzelfall wie sich herausstellte.
(IINews) - Der Mann bezieht Arbeitslosengeld und hat einen Zuverdienst, diesen meldete er der Behörde, die ihren Bescheid abänderte, doch zwei Monate später erhält der betroffene Post. „Es wird der Nachweis über ihre Tätigkeit verlangt, da ich sonst die Leistungen versage.“ „Das Unterlagen in dieser Behörde verschwinden und dreifach eingereicht werden ist normal, mein Mandant möchte seine Leistungen verringern und raus aus dem Arbeitslosengeld“ so der Anwalt für Sozialrecht aus Flensburg.
Doch seit einer Beschwerde erhält der Mann keinerlei Auskunft mehr. „Mein Mandant hat diese Bestätigung sofort versendet, er hat mehrmalig angerufen, seine Nummer wird vom Mitarbeiter nicht abgenommen, Emails von meinem Mandanten werden nur als Lesebestätigung geklickt, eine Antwort erhält er nicht“. Auch die Leitung des Sozialzentrums antwortet dem Mann aus Flensburg nicht. Doch dies scheint kein Einzelfall zu sein.
Schon 2013 gibt es Aufzeichnungen in Akten von Betroffenen, so heißt es Zitat: der Behördenleiter gab die Anweisung „nicht mehr auf Anfragen einzugehen“. In einem Telefonprotokoll heißt es weiter: „Nach Rücksprache mit (Behördenleitung) gehe ich nicht an das Telefon und lasse es klingeln.“ Auch aktuell scheint es Anweisungen in diese Richtung zu geben, so schildert ein Betroffener der nicht namentlich genannt werden möchte: „Ich habe keinen Ansprechpartner mehr, durch die Zentrale konnte ich heute meinen Berater sprechen, er sagte mir wörtlich ich hätte einen neuen Berater, wer dies sei, dürfte er auf Anweisung des Behördenleiters nicht sagen, ich kann keinerlei Unterlagen einreichen. Mir wurde gesagt ich erhalte keine Auskunft. Die Mitarbeiter sind völlig überfordert.“
Das Sozialzentrum Flensburg steht seit Jahren in öffentlicher Kritik, 2013 erließ die Behörde einen Verwaltungsakt der „Initiativ Bewerbungen“ ausschloss, der Kreis Schleswig-Flensburg nahm diesen zurück, nach dem das Sozialgericht Schleswig der Behörde konkrete Nachfragen zum „Bewerbungs-Verbot“ eines Betroffenen stellte.
Behörden und Kommunen haben eine Auskunftspflicht gegenüber dem Bürger, wieso die Behörde Auskünfte blockiert, dazu wollte es keine Stellung nehmen. Auf eine Interview-Anfrage reagierte das Sozialzentrum Flensburg nicht, auch der Kreis Schleswig-Flensburg wollte sich nicht äußern. „Wir müssen jetzt die Landesregierung informieren, wenn der Landrat und Kreis nicht reagiert, durch die Verweigerung von Auskünften, entstehen hohe Steuerkosten wenn Betroffene Klagen müssen, gerade da das Sozialzentrum auch SGB12 Leistungen für Kranke und Behinderte verwaltet, hier kann eine völlige Überforderung der Kunden die Folge sein.“ so der Anwalt der Betroffenen.
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Redaktion Flensburg.
Tobias E.
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Datum: 21.09.2016 - 17:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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