InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kinderbetreuung: Wer haftet, wenn etwas passiert?

ID: 1402233

Aufsichtspflicht der Eltern geht auf Betreuerüber


(LifePR) - Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren ist oftmals nicht einfach. Ein unerwartetes Meeting, ein Kita-Streik, längere Ferien als man Urlaub hat oder der bevorstehende Buß- und Bettag, der beispielsweise in Bayern schulfrei aber nicht arbeitsfrei ist. Kinderbetreuer werden oft schneller gesucht, als man denkt. Doch dabei gibt es haftungsrechtlich einiges zu beachten.
Während der entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde und Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter, erklärt die uniVersa Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies bestätigen lassen.
Unterschiedliche Angebote am Markt
Bei neueren Policen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier leisten. Bei der uniVersa kann beispielsweise für rund zwölf Euro im Jahr der Baustein Kinderbetreuung in die neue Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dann können bis zu fünf Kinder entgeltlich betreut werden.
Versicherungsschutz prüfen
Wichtig ist, dass auch Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab ? notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf Kinder, ist eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.





Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  BCBS 239? Eine Herausforderung nicht nur für global systemrelevante Banken
Mobile Konnektivität kostet nordamerikanische und europäische Unternehmen jährlich mindestens 2,59 Milliarden Euro
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.09.2016 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1402233
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

nberg


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 48 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kinderbetreuung: Wer haftet, wenn etwas passiert?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

uniVersa Versicherungen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neuer Ausbildungsjahrgang startete bei der uniVersa ...

Im September starteten 15 Nachwuchskräfte ihre Erstausbildung bei den uniVersa Versicherungsunternehmen. In einer dreitägigen Einführungsveranstaltung lernten sie ihren Arbeitgeber, ihr Ausbildungsgebiet sowie einander kennen.Pünktlich zum 1. Sep ...

Neue Hauptabteilungsleiterin bei der uniVersa ...

Simone Schenk ist seit Februar neue Hauptabteilungsleiterin für den Bereich Krankenversicherung-Leistung (KVL) und das Kundenservicecenter bei den uniVersa Versicherungsunternehmen.Ihre berufliche Laufbahn startete die 43-jährige Betriebswirtin (IH ...

uniVersa stockt Leistungen bei der Privat-Haftpflicht auf ...

best drei Absicherungsvarianten. Zum 1. Juli gibt es ohne Mehrbeitrag ein Update bei den Versicherungsleistungen. So wurde zum Beispiel die Auslandsgeltung auf fünf Jahre (vorher drei Jahre) verlängert. Pflegebedürftige Kinder im Haushalt und in ...

Alle Meldungen von uniVersa Versicherungen



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 212


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.