InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Koffer weg - was nun?

ID: 1401644

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zum MontrealerÜbereinkommen


(IINews) - Am Donnerstag, den 22. September ist Herbstanfang! Bald starten die Herbstferien. Dann heißt es in vielen Familien wieder "Koffer packen und ab in den Flieger!". Leider bleiben immer mal wieder Gepäckstücke auf der Strecke. Für den Fall der Fälle gibt es aber zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Herr Klingelhöfer, was regelt das Montrealer Übereinkommen?

RA Tobias Klingelhöfer: Es heißt in der Amtssprache "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" und regelt unter anderem alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen.

Was kann ein Fluggast tun, wenn sein Gepäck verloren geht?

RA Tobias Klingelhöfer: Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier - bis das Gepäck wieder auftaucht - notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.250 Euro gibt.

Wer haftet, wenn der Koffer verschwindet?

RA Tobias Klingelhöfer: Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft - allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.250 Euro. Wollen die Reisenden bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben - in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen. In jedem Fall gilt, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen.

Wie kann man sich denn schützen?





RA Tobias Klingelhöfer: Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals oder Diebstahl zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. Experten raten darum oft dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken.

Schrecken abschließbare Koffer denn Langfinger ab?

RA Tobias Klingelhöfer: Die Schutzwirkung von abschließbarem Gepäck ist begrenzt. Koffer abzuschließen ist besonders bei Auslandsreisen wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da allerdings ein so genanntes TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zur Gepäckprüfung.

Bei Flugreisen ist das also geregelt. Aber wie sieht es bei Busreisen aus?

RA Tobias Klingelhöfer: Das Montrealer Übereinkommen bezieht sich zwar ausschließlich auf Flugreisen. Doch laut einem aktuellen Urteil haben auch Busunternehmen eine Obhutspflicht für Koffer und Taschen. In einem verhandelten Fall waren zwei Koffer einer Reisenden verloren gegangen. Sie verlangte Entschädigung. Das Unternehmen verwies auf einen generellen Haftungsausschluss in den AGB. Das war aber nicht rechtens, entschieden die Richter. Das Unternehmen muss nun Ersatz leisten (AG München, Az.: 283 Js 5956/15).

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/freizeit-und-reise


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Traumhafte Ferienwohnungen für einen unvergesslichen Urlaub in Cuxhaven Duhnen
BESTNOTEN IM INTERNATIONALEN VERGLEICH –  BRASILIEN PUNKTET ALS TOURISMUSDESTINATION
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.09.2016 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1401644
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Koffer weg - was nun?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Data Act: Mehr Kontrolle für Verbraucher ...

Ob das vernetzte Auto, die smarte Waschmaschine oder der Heizthermostat - immer mehr Geräte sammeln Daten. Bisher blieben diese Informationen meist beim Hersteller. Mit demData Act(Datengesetz) der Europäischen Union (EU) ändert sich das: Ab dem 1 ...

So klingt der bundesweite Warntag ...

Die Sirenen der Feuerwehren gehören wohl zu den bekanntesten Warntönen, da sie meist einmal pro Woche pünktlich um 12 Uhr losheulen. Doch am 11. September um 11 Uhr wird es in ganz Deutschland laut. Dann ist bundesweiter Warntag. An diesem Tag wir ...

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-FotosEine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachher ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.274
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 33


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.