InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kita-Kosten: Bafög gilt als Einkommen

ID: 1396733


(LifePR) - Oft richten sich die anteiligen Kosten für Kita-Plätze nach dem Einkommen der Eltern. Je mehr Verdienst, desto höher die finanzielle Beteiligung am Kita-Platz. Dabei gilt nach Auskunft von ARAG Experten auch der als öffentlich-rechtliches Darlehen gewährte Teil der Leistungen nach dem Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) als Einkommen. Und obwohl diese Einkünfte von vornherein mit einer Rückzahlungspflicht belastet sind, wird das Bafög bei der Gebührenberechnung für einen Kita-Platz angerechnet. Das Argument der Richter: Durch diese Förderung verdienen Auszubildende später in der Regel besser. Und allein diese verbesserten Einkommensaussichten rechtfertigen, das Darlehen als Einkommen zu werten (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 5 C 8.15).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Chemie unter Druck
Sturmschäden von der Steuer absetzbar
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.09.2016 - 09:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1396733
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 40 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kita-Kosten: Bafög gilt als Einkommen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Ein Umzug ist für viele ein Neuanfang.Rund jeder Zehnte in Deutschlandwechselt jedes Jahr die Wohnung. Doch rechtlich gibt es beim Auszug einige Punkte zu beachten - von Kündigungsfristen über Schönheitsreparaturen bis zur Wohnungsübergabe. Wer ...

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Kündigung: Fristen und Form einhaltenAm Anfang jedes Auszugs steht die wirksame Kündigung des Mietvertrags. Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss laut Paragraf 573c, Bürgerliches Gese ...

Zum Tag des Waldes: Wissen für Ausflügler ...

Der internationale Tag des Waldes am 21. März erinnert daran, wie wertvoll die Natur direkt vor unserer Haustür ist. Rund ein Drittel der deutschen Fläche ist bewaldet. Beste Voraussetzungen also für Spaziergänge, Wanderungen oder ein Picknick i ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 76


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.