InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unfallversicherung von Schülern

ID: 1391454


(LifePR) - Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Verletzt sich ein Schüler zum Beispiel auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit, haftet auch die gesetzliche Unfallversicherung. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Schüler auf dem Nachauseweg von einem Videoclipdreh außerhalb der Schule verunglückte. Der Videoclip war als Aufgabe im Musikunterricht gestellt worden. Der Lehrer hatte es den Schülern freigestellt, wo sie arbeiten wollten. Durch einen versehentlichen Rempler eines Mitschülers stürzte der Betroffene schwer, erlitt ein Schädel-Hirntrauma und ist seither an den Rollstuhl gefesselt. Nach Auskunft der ARAG Experten ein klarer Fall für die gesetzliche Schülerunfallversicherung, die sich zunächst weigerte, den Sturz als ?Arbeitsunfall? anzuerkennen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Videoclip-Dreh eindeutig ein Schulprojekt war. Zudem gehören Projektarbeiten auch außerhalb des Klassenzimmers mittlerweile zum modernen Unterrichtskonzept (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 6 U 4904/14).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ascom verkauft die Division Network Testing an InfoVista
asknet intensiviert Reformprozess im ersten Halbjahr 2016
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 22.08.2016 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1391454
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 57 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unfallversicherung von Schülern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Apothekenreform: Dasändert sich für Patienten ...

Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der ApothekeFür viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf G ...

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...

Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden?Wer ein Instrument erlernt, muss auchüben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat de ...

Arbeiten bei Hitze: Welche Rechte Beschäftigte haben ...

Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welc ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 70


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.