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Zu hohe Abwassergebühr durch Berechnungsfehler.

ID: 1391309

Der Abwasserzweckverband AZV Pfattertal legte durch einen Fehler volle Abschreibungen auf die Bürger um. Neue Bescheide kommen in kürze.


(IINews) - Die Verbandsräte des Abwasserzweckverbands (AZV) Pfattertal sind sich einig: Bei der Kalkulation der Niederschlags- und Abwassergebührenbescheide für den Abrechnungsturnus 2015-2018 sind Fehler gemacht worden. „Und die müssen wir korrigieren“, erklärte die Verbandsvorsitzende und Mintrachinger Bürgermeisterin Angelika Ritt-Frank.

Durch die Umlegung der Abschreibungen das neu Gebäude der Klärschlammtrocknung und dessen Außenanlagen kam es zu Einsprüchen bei den Gebührenbescheiden. Diese Abschreibungen dürfen nicht in vollem Umfang auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Genau das ist aber beim Abwasserzweckverband passiert. Anstelle von ca. 260.000€ hätten nur gut ein Drittel in die Gebühren eingerechnet werden dürfen.
Der falsch verrechnete Abschreibungsbetrag von ca. 165.000€ wird nun entsprechend der Zahl der angeschlossenen Bürger auf die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands umgelegt. Somit ändert sich nur der „Topf“ aus dem das Geld kommt.

Nach der Anpassung reduziert sich die Gebühr für einen vierköpfigen Haushalt mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 120 Kubikmetern um 20,40€. In den neuen Bescheiden, die zum 30. September den Bürgern zugesandt werden, reduzieren sich die Gebühren für Schmutzwasser von 3,74 auf 3,57 €/m³ und für Niederschlagswasser von 0,51 auf 0,48 €/m².

Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr.

Bei der Selbstauskunft über die abflusswirksamen Flächen, sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.

Durch Prüfung der versiegelten Flächen, sowie der Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens geplant und umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und die Gebühren des Gartenzählers eingespart werden.





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Das Team von Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.



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Ingenieurbüro Mischke
Dennis-Gabor-Str. 2
14469 Potsdam
Deutschland

Anprechpartner: Dipl.-Ing. Stefan Mischke
Rufnr.: 0174 / 79 21 829
E-Mail: info(at)ingenieur-mischke.de
Homepage: www.ingenieur-mischke.de



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Datum: 21.08.2016 - 23:45 Uhr
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