InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Hartz IV: Trinkgelder dürfen nicht abgezogen werden

ID: 1388837


(LifePR) - ARAG Experten weisen darauf hin, dass Trinkgelder nicht als Einkommen gewertet und daher nicht von Hartz-IV-Leistungen abgezogen werden dürfen. In einem konkreten Fall wollte das Jobcenter einer Frau, die in Teilzeit als Friseurin arbeitete, geschätzte 60 Euro Trinkgeld von ihren Leistungen abziehen. Doch weder zum Schätzen noch zum Abziehen von Trinkgeldern ist das Jobcenter nach Auskunft der ARAG Experten berechtigt. Das Geben von Trinkgeld ist freiwillig und soll die gute Arbeit eines Dienstleistenden honorieren, nicht seine Situation am Ende verschlechtern. Laut richterlichem Beschluss dürfen Trinkgelder, die monatlich etwa zehn Prozent der Hartz-IV-Leistung oder einen Betrag von 60 Euro nicht übersteigen, nicht angerechnet werden (Sozialgericht Karlsruhe, Az.: S 4 AS 2297/15).
Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/ 




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Caledonia Mining im 2. Quartal mit deutlicher Umsatz- und Gewinnsteigerung
Anlegeranwälte gegen Anleger-Interessen?
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 12.08.2016 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1388837
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 61 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hartz IV: Trinkgelder dürfen nicht abgezogen werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 75


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.