InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schulweg: Unfallversicherung auf Umwegen

ID: 1388486


(LifePR) - Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Auch dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz; darauf machen ARAG Experten aufmerksam und nennen einen passenden Fall. Ein achtjähriger Junge aus Memmingen war mit dem Schulbus zwei Haltestellen zu weit gefahren. Auf dem Rückweg zu Fuß wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband lehnte die Kostenübernahme ab, da sich der Junge während des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen Schule und Zuhause befand. Zu Unrecht! Das bestätigten die Richter des Bundessozialgerichtes in einem Grundsatzurteil. Der Versicherer muss die Kosten übernehmen. Die Richter begründeten ihre Ansicht u. a. damit, dass ein achtjähriger Junge nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R).
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit  




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  TSI Kongress 2016 am 28. und 29. September 2016 in Berlin
Neue Payment-Methoden für die Schweiz
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.08.2016 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1388486
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 47 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schulweg: Unfallversicherung auf Umwegen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Weniger Einsatz im Job: Was hinter Quiet Quitting steckt ...

Was bedeutet„Quiet Quitting“ und warum wird so viel darüber gesprochen?In Deutschland wurde das sogenannte„Quiet Quitting“ lange als „innere Kündigung“ oder „Dienst nach Vorschrift“ bezeichnet. Dahinter können unterschiedliche Grü ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Netflix-Klausel zu Gutscheinen unzulässig +++Eine Klausel des Anbieters Netflix zu Gutscheinen ist unzulässig. Konkret ging es um die Regelung, wonach eine Kündigung erst wirksam werden sollte, wenn vorhandenes Restguthaben vollständig verbra ...

Neuer Wehrdienst: Was jetzt für junge Menschen gilt ...

Warum wurde der Wehrdienst reformiert?Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung die personelle Stärke der Streitkräfte erhöhen und gleichzeitig ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 242


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.