InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Abschied von Kinderrabatten in der Luft

ID: 1382181


(LifePR) - Kinder von zwei bis elf Jahren fliegen günstiger in den Urlaub als Erwachsene. Doch die Rabatte fallen immer geringer aus. Während vor einigen Jahren noch bis über 30 Prozent Ersparnis auf den Flugpreis des Nachwuchses drin waren, erreichen Kinderermäßigungen heutzutage nur selten 20 Prozent. Am Ende ist die Ersparnis auf das Kinderticket nach Angaben der ARAG Experten aber noch deutlich niedriger. Denn viele Fluggesellschaften gewähren den Rabatt nur auf den reinen Flugpreis und nicht auf Steuern und Gebühren. Und gerade bei den Gebühren wird gerne getrickst, indem immer mehr Kosten als Gebühren aus dem Flugpreis herausgerechnet werden. Damit schrumpft der zu ermäßigende Preis auf ein Minimum, so dass es kaum noch einen Unterschied zum Erwachsenenticket gibt. Die ARAG Experten raten Flugreisenden daher einen genauen, vergleichenden Blick auf die Kinderrabate der Airlines zu werfen ? er lohnt sich!




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Fristen verjähren nicht an Wochenenden
Kein Versicherungsschutz für E-Bikes
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 21.07.2016 - 10:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1382181
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 63 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Abschied von Kinderrabatten in der Luft
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 110


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.