InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mitverschulden durch zu schnelles Fahren

ID: 1381682


(LifePR) - Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann eine Haftung eines zu schnellen Motorradfahrers zu 70 Prozent rechtfertigen. Geklagt hatte in dem konkreten Fall die Krankenkasse des verunfallten Motorradfahrers, welche den Pkw-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Erstattung von Aufwendungen in Anspruch nimmt. Im September 2011 befuhr der Motorradfahrer eine Straße, auf der im Bereich der von rechts einmündenden Autobahnabfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist. Diese Begrenzung ließ der Motorradfahrer außer Acht; sein Motorrad war mindestens 121 km/h schnell. Der beklagte Pkw-Fahrer bog mit seinem Pkw langsam nach links ab, als das Motorrad noch circa 250 Meter entfernt war. Aufgrund des Abbiegemanövers leitete der Motorradfahrer eine Bremsung ein und wich nach links aus, kollidierte jedoch mit dem abbiegenden Pkw und verletzte sich schwer. Die Parteien stritten über die Haftungsquote, wobei das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine 30-prozentige Haftung der Beklagten für das Unfallgeschehen bejaht. Auf Seiten des Motorradfahrers sei zunächst die unfallursächliche, massive Tempoüberschreitung zu berücksichtigen. Allerdings liege auch auf Seiten des Pkw-Fahrers ein schuldhaftes Verhalten vor. Beim Beginn seines Abbiegevorgangs sei das mit eingeschaltetem Fahrlicht herannahende Motorrad für den Pkw-Fahrer zu sehen gewesen. Die damit ebenfalls unfallursächliche Vorfahrtsverletzung des Pkw-Fahrers rechtfertige eine Haftungsquote von 70 zu 30 Prozent zulasten des Motoradfahrers und seiner Versicherung, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 26 U 116/14).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  IAA 2016: Robustheit und Rennsport-Abenteuer am Stand von Renault Trucks
bott auf der NordBau 2016
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.07.2016 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1381682
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 64 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitverschulden durch zu schnelles Fahren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Und ewig grüßt das Bibertier ...

Biberschäden sind steuerlich nicht absetzbarEin Haus in idyllischer Seelage kann seine Tücken haben. So musste eine Familie feststellen, dass sich geschützte Biber unmittelbar am Grundstück angesiedelt hatten. Durch ihre Bautätigkeit senkten sic ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Auf die Truhe gelegt ist zugestellt +++Eine Truhe im Hausflur kann eine wirksame Empfangsvorrichtung im Sinne des Gesetzes sein, wenn sie entsprechend genutzt wird. Jahrzehntelang legt der Postbote die Briefe einfach auf eine Truhe im Hausflur ei ...

Sauna: Zwischen Hitze und Haftung ...

Mit mehr alsdrei Millionen Saunenbei etwa 5,4 Millionen Einwohnern haben die Finnen weltweit die Nase im Sauna-Ranking vorn. Erfunden haben sie das Saunieren aber nicht. Entstanden ist der Brauch schon vor 1.500 Jahren in Ostasien. Und auch in Deutsc ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 63


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.