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Die neue digitale Aufbewahrungspflicht und die Konsequenzen für den Einzelhandel

ID: 1377289

Für viele Einzelhändler ist das Jahr 2016 ein Stichjahr. Die GoBD zwingt zum Aufrüsten der Kassensysteme.


(IINews) - Ab Januar 2017 tritt die Änderung zur digitalen Aufbewahrungspflicht endgültig in Kraft. Das bedeutet für den Einzelhandel, dass die herkömmlichen Registrierkassen ausgedient haben und ein GoBD/GDPdU-konformes Kassensystem erworben werden muss. Die Daten müssen, laut der Abgabenverordnung, dementsprechend jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.

Unternehmen in der Verantwortung
Für eventuelle Fehler bei der digitalen Buchführung, Versäumnisse bei der vorschriftsmäßigen Verfahrens- und Prozessdokumentation, bei der Archivierung oder den bereit zu stellenden Datenzugriffsmöglichkeiten für die Finanzverwaltung liegt nach Maßgabe der GoBD die Verantwortung zunächst beim steuerpflichtigen Unternehmen – und nicht bei von diesem beauftragten Dienstleistern.

Flexible Kassenlösung
Unter dem Namen „Obolus“ vermarktet das in Lübeck ansässige Unternehmen „Kontor Consulting GmbH“ ein eben solches Kassensystem.
Zusätzlich zum Point of Sale bietet Obolus die Möglichkeit Produkte auch über einen angebundenen Online-Shop zu vermarkten oder eine Unternehmenswebsite zu erstellen, die über Produkte und Waren informiert. Neben der Warenwirtschaft beinhaltet Obolus weitere Verwaltungsfunktionen.




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Leseranfragen:

Kontor Consulting GmbH

Geschäftsführer
Tadeusz Nikitin
Willy-Brandt-Allee 31b
23554 Lübeck

Tel. + 49 451 599 830 0
Fax +49 451 61 16 57 48
E-Mail: info(at)kontor.consulting
Homepage: www.kontor.consulting



PresseKontakt / Agentur:



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Bereitgestellt von Benutzer: Kontor_Philipp
Datum: 06.07.2016 - 19:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1377289
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Philipp Muuß
Stadt:

Lübeck


Telefon: 04515998300

Kategorie:

Handel


Anmerkungen:


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