InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Leibrentenversicherung auf Hartz IV anrechenbar

ID: 1374424


(LifePR) - Eine private Leibrentenversicherung ist unter bestimmten Umständen als Vermögen zu berücksichtigen. In einem konkreten Fall hatte ein junger Mann nach Abschluss seines Hochschulstudiums einen Antrag auf Leistungen bei dem Jobcenter Mainz gestellt. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der 31-Jährige wegen eines vorhandenen Vermögens nicht hilfebedürftig sei. Der Mann verfügte nämlich über eine zehn Jahre vor Antragstellung abgeschlossene private Leibrentenversicherung, deren monatliche Beiträge von seinen Eltern getragen wurden. Erst nachdem er einen unwiderruflichen Verwertungsausschluss mit seiner Versicherung vereinbart hatte, erhielt er Leistungen vom Jobcenter. Durch diesen Ausschluss verzichtete er bis zum Alter von 65 Jahren etwa darauf, die Versicherung zu kündigen, zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Seine Klage auf Bewilligung von Leistungen für die Zeit vor dem Verzicht auf die Verwertbarkeit der Versicherung hat das Sozialgericht (SG) Mainz abgewiesen. Der Rückkaufwert der Versicherung lag über den Vermögensfreibeträgen. Die Verwertung der Versicherung ist nicht als offensichtlich unwirtschaftlich anzusehen und bedeutet im Fall des Klägers auch keine besondere Härte, da er noch am Beginn seines Erwerbslebens steht und damit noch ausreichend Zeit hat, eine Altersvorsorge zu erwirtschaften, erläutern ARAG Experten (SG Mainz, Az.: S 8 AS 114/15).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Leibrentenversicherung auf Hartz IV anrechenbar
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 29.06.2016 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1374424
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 51 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Leibrentenversicherung auf Hartz IV anrechenbar
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Ein Umzug ist für viele ein Neuanfang.Rund jeder Zehnte in Deutschlandwechselt jedes Jahr die Wohnung. Doch rechtlich gibt es beim Auszug einige Punkte zu beachten - von Kündigungsfristen über Schönheitsreparaturen bis zur Wohnungsübergabe. Wer ...

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Kündigung: Fristen und Form einhaltenAm Anfang jedes Auszugs steht die wirksame Kündigung des Mietvertrags. Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss laut Paragraf 573c, Bürgerliches Gese ...

Zum Tag des Waldes: Wissen für Ausflügler ...

Der internationale Tag des Waldes am 21. März erinnert daran, wie wertvoll die Natur direkt vor unserer Haustür ist. Rund ein Drittel der deutschen Fläche ist bewaldet. Beste Voraussetzungen also für Spaziergänge, Wanderungen oder ein Picknick i ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 82


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.