HUK-COBURG verbessert Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung / Mehr Versicherungsschutz für mitversicherte Personen - umfassenderer Versicherungsschutz im Ausland
(ots) - Die HUK-COBURG hat ihre
Privathaftpflichtversicherung überarbeitet und bietet mit der neuen
Tarifgeneration (PHV 2016) umfangreiche Verbesserungen. In der neuen
Classic-Linie sind sowohl Schäden durch deliktsunfähige Kinder als
auch durch demente Erwachsene miteingeschlossen. Gleichzeitig
entfällt die bisherige Begrenzung der Leistung auf 100.000 Euro. Ab
jetzt besteht Versicherungsschutz bis zur vereinbarten
Versicherungssumme, maximal 50 Millionen Euro.
Auch wurde der Versicherungsschutz für unverheiratete Kinder, die
in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
keinen Beruf ausüben, erweitert: Sie sind neuerdings ohne
Altersbeschränkung mitversichert. Eine geringfügige Erwerbstätigkeit
während der Ausbildung bzw. beim Warten auf einen Ausbildungsplatz
spielt keine Rolle. Wenn Kinder, die nicht mehr in häuslicher
Gemeinschaft mit ihren Eltern leben, innerhalb von einem Jahr an die
berufliche Erstausbildung eine zweite Ausbildung anschließen, bleiben
sie ebenfalls über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern
mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der junge
Erwachsene an einem maximal einjährigen Work- & Travelprogramm
teilnimmt.
Verbessert wurde zudem der Versicherungsschutz für den Fall, dass
die Kinder an fachpraktischem Unterricht bzw. Betriebspraktika
teilnehmen. Hier entfällt die bisherige Selbstbeteiligung in Höhe von
250 Euro. Zudem deckt die neue PHV 2016 ausdrücklich auch Schäden,
die durch die Teilnahme an einem Praktikum zur Berufsfindung, einem
Schnupper- oder Schülerpraktikum, entstehen. Vorausgesetzt, es
besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz.
Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU, in der Schweiz, in
Norwegen, Island oder Liechtenstein bietet die HUK-COBURG wie bisher
ohne zeitliche Begrenzung Versicherungsschutz. Außerhalb der
genannten Staaten wurde der Deckungszeitraum von zwei Jahren auf fünf
Jahre erweitert. Gleichzeitig stieg die Kautionsleistung bei Schäden
im Ausland von 50.000 auf 150.000 Euro.
Verbesserungen gibt es noch anderer Stelle, zum Beispiel bei der
Mitversicherung Geschiedener: Neuerdings ist der ehemalige Partner
noch sechs Monate nach der Scheidung beitragsfrei mitversichert.
Ferner stieg die Grenze für die Mitversicherung des Bauherrenrisikos
auf eine Bausumme von 150.000 Euro, bisher 100.000 Euro. Überarbeitet
wurde auch der Zusatzbaustein PH PLUS: So sind jetzt
Vermieter-Risiken, wie zum Beispiel die Vermietung einer Eigentums-
oder Einliegerwohnung, Bestandteil des Zusatzbausteins.
Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon: 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 19.05.2016 - 11:00 Uhr
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