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"Meinen Sattel klaut eh keiner!" (FOTO)

ID: 1357629


(ots) -
Es muss ganz schnell gegangen sein! Sättel, Trense, Kandare,
Halfter - alles weg! Strick und Schabracken wurden einfach neben den
Schrank geworfen. Fingerabdrücke? Fehlanzeige!

Das größte Problem nach einem Einbruch in die Sattelkammer ist für
den Eigentümer oft nicht der Verlust bzw. der materielle Wert der
Sättel, sondern die Wiederbeschaffung eines neuen Sattels, der exakt
mit dem vormals genau auf Reiter und Pferd angepassten entwendeten
Sattels übereinstimmt. Ganz zu schweigen von dem ideellen Wert, den
ein Reiter nicht nur mit seinem Pferd, sondern auch mit seinem Sattel
verbindet.

Die Polizeiberichte dokumentieren es immer wieder. Nicht nur große
Gestüte sind betroffen, sondern die kleinen Reiterhöfe und
Reitpensionen sind gleichermaßen Zielscheibe von Einbrechern. Wie
kann man sich hier optimal schützen?

Die Sicherheit beginnt bereits beim Schrank. Um einen leichten
Transport des Schrankes auszuschließen, sollte dieser nicht allzu
leicht sein oder gar auf Rollen gebaut sein. Bewährt haben sich alte
schwere Bundeswehrschränke mit einen Vorhängeschloss nach DIN EN
12320 der Klasse 4. Das Ziel sollte immer sein, es einem Einbrecher
so schwierig zu machen, wie es eben geht. Denn damit steigt zum einen
der für den Einbruch benötigte Zeitaufwand und gleichzeitig mit jeder
zusätzlichen Sekunde die Gefahr, entdeckt zu werden, und zum anderen
verliert der Einbrecher so schnell seine Lust am Einbruch. Die
typische Sattelkammer besteht meist aus einer Zugangstür und ein oder
zwei Fenstern. Auch hier sollte ein unberechtigter Zugang deutlich
erschwert werden, indem durch den Einbau von speziellen
Zusatzschlössern oder Fenstergittern eine zusätzliche Absicherung
vorgenommen wird.

Dies belegen auch die von der Polizei beschriebenen Erfahrungen.
Sobald Fenster und Türen einen mechanischen Einbruchschutz der




Widerstandsklasse RC2 oder höher aufweisen, bleibt es in der Regel
beim Einbruchversuch. Daraus lässt sich die folgende Regel ableiten:
"Mechanischer Einbruchschutz geht vor elektronische Alarmtechnik."
Sofern sich die Sattelkammer in einer bestehenden Wohnimmobilie
befindet, ist sogar eine Förderung mittels KFW-Zuschuss 455 möglich.
Diese bietet für Nachrüstungen einen Zuschuss von bis zu 1.500,- EUR
pro Wohneinheit. Die Bedingung ist aber, dass diese Nachrüstung von
einem Fachbetrieb ausgeführt wird und im Verwendungsnachweis vom
Fachbetrieb dokumentiert wird.

Deshalb folgender dringender Rat vom Fachmann: Informieren Sie
sich kompetent, kostenlos und neutral bei einer
(kriminal-)polizeilichen Beratungsstelle über Einbruchschutz! Lassen
Sie nur geprüfte Sicherheitstechnik von geschulten Fachhandwerkern
einbauen! Denn was nützt der beste DIN-geprüfte Einbruchschutz, wenn
dieser nur unzureichend installiert wird? "Um die polizeilich
empfohlene Sicherheit zu gewährleisten, reicht ein kleines
Zusatzschlösschen an nur einigen Fenstern bei Weitem nicht aus",
versichert Stephan Ankert (Pferdebesitzer, Geschäftsführer eines
Fachbetriebes für Gebäudesicherheit und von der Handwerkskammer
Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im
Tischlerhandwerk, Mühlen).



Pressekontakt:
Sachverständigenbüro
Stephan Ankert
Pastor-Vahlending-Str.3
49439 Mühlen


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