InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Steuererklärung: Abgabetermin nicht verpassen!

ID: 1355858

ARAG Experten zu ablaufenden Fristen für die Steuererklärung 2015


(LifePR) - Derzeit herrscht in den deutschen Finanzämtern emsiges Treiben: Denn nun müssen die Steuererklärungen für 2015 bearbeitet werden. Der Stichtag für die Abgabe ist der 31. Mai. Sollte Ihre Steuererklärung bis dahin nicht beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein, haben Sie unter Umständen eine wichtige Frist verpasst. Besser ist es also, jetzt rasch zu handeln! Jedenfalls dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Ob das der Fall ist, sagen ARAG Experten.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):
· Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.
· Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.
· Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen.
· Sie waren mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder Sie beide haben mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt.
· Sie haben Lohnersatzleistungen bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Der Stichtag für die Abgabe ist der 31. Mai. Wenn Sie allerdings einen Steuerberater beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängert sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten fünf Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt laut ARAG Experten auch, wenn Sie Ihre Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lassen.




Fristverlängerung beantragen
Können Sie absehen, dass Ihre Steuererklärung auch in den nächsten Tagen nicht fertig wird, bemühen Sie sich unbedigt zeitnah um eine Fristverlängerung. Wenn Sie eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie in der Regel bis zum 30. September Zeit, so die ARAG Experten.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinmetall mit gutem Start ins Geschäftsjahr 2016: Hoher Auftragseingang und Ertragssteigerung im ersten Quartal
Versicherungsgruppe die Bayerische: Ertragsorientiertes Wachstum im Geschäftsjahr 2015
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 12.05.2016 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1355858
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 45 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Steuererklärung: Abgabetermin nicht verpassen!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Cyberangriffe: Wie gut sind private Daten geschützt? ...

Organisierte Hackergruppen stellen eine zunehmende Herausforderung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt in seinem aktuellenJahresberichteine weiterhin angespannte ...

Cyberangriffe: Wie gut sind private Daten geschützt? ...

Wer ist betroffen?Grundsätzlich kann jeder zum Ziel von Cyberangriffen werden, der online aktiv ist. Besonders im Fokus stehen Unternehmen, bei denen sich sensible Kunden- oder Mitarbeiterdaten abgreifen lassen, etwa Kreditkarteninformationen, Passw ...

Mitbewohner gesucht: Was rechtlich gilt ...

Praktikum in einer anderen Stadt, ein Projekt im Ausland, der Auszug des Partners oder ein finanzieller Engpass - die Gründe, sich einen Mitbewohner für eine komplette oder teilweise Untervermietung in die Wohnung zu holen, sind vielfältig. Genaus ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 100


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.