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Steuererklärung: Abgabetermin nicht verpassen!

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ARAG Experten zu ablaufenden Fristen für die Steuererklärung 2015


(LifePR) - Derzeit herrscht in den deutschen Finanzämtern emsiges Treiben: Denn nun müssen die Steuererklärungen für 2015 bearbeitet werden. Der Stichtag für die Abgabe ist der 31. Mai. Sollte Ihre Steuererklärung bis dahin nicht beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein, haben Sie unter Umständen eine wichtige Frist verpasst. Besser ist es also, jetzt rasch zu handeln! Jedenfalls dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Ob das der Fall ist, sagen ARAG Experten.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):
· Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.
· Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.
· Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen.
· Sie waren mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder Sie beide haben mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt.
· Sie haben Lohnersatzleistungen bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Der Stichtag für die Abgabe ist der 31. Mai. Wenn Sie allerdings einen Steuerberater beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängert sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten fünf Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt laut ARAG Experten auch, wenn Sie Ihre Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lassen.




Fristverlängerung beantragen
Können Sie absehen, dass Ihre Steuererklärung auch in den nächsten Tagen nicht fertig wird, bemühen Sie sich unbedigt zeitnah um eine Fristverlängerung. Wenn Sie eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie in der Regel bis zum 30. September Zeit, so die ARAG Experten.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/


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Datum: 12.05.2016 - 09:40 Uhr
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