Verfassungsrechtler Degenhart hält neue Tabakwerbeverbote für verfassungswidrig / DZV: "Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sollte seinen Gesetzentwurf zurückziehen"
(ots) - Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr.
Christof Degenhart von der Universität Leipzig hält die von
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) geplanten neuen
Tabakwerbeverbote für verfassungswidrig. Vor dem Hintergrund der
ohnehin bestehenden intensiven Regulierung für Tabakprodukte wären
weitere Beschränkungen nach Ansicht des angesehenen Leipziger
Juristen klar verfassungswidrig. Dies gelte insbesondere für die
Außenwerbung, die Kinowerbung, die Werbung an und in der
Verkaufsstelle und für die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen zu
Werbezwecken, das sogenannte Sampling. Zudem wäre ein Verbot der
Außenwerbung durch Bundesgesetz kompetenzwidrig.
Degenhart betont in seinem Gutachten, dass die Wirtschaftswerbung
den Schutz der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes
genießt. Zudem falle die Werbung in den Schutzbereich des Artikels 12
des Grundgesetzes, der Berufsfreiheit. Das vorgesehene Verbot der
Außenwerbung sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Weder
könne der Jugendschutz einen generellen Vorrang vor anderen
Rechtsgütern beanspruchen, noch erforderten völkerrechtliche
Verpflichtungen im Rahmen des Tabakkontrollprotokolls der
Weltgesundheitsorganisation WHO ein Verbot der Außenwerbung. Zudem
fehle es dem Gesetzentwurf wegen nicht erwiesener
Wirkungszusammenhänge zwischen der Außenwerbung und der
Raucherprävalenz von Kindern und Jugendlichen an der Geeignetheit.
Unverhältnismäßig sei auch ein generelles Verbot der Kinowerbung,
weil die bestehenden zeitlichen Beschränkungen genügen. Für ein
Verbot des Samplings ist keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung
ersichtlich. Der Verfassungsrechtsexperte verwies darüber hinaus auf
die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein Verbot der
Außenwerbung. Für diesen Bereich bestehe eine konkurrierende
Zuständigkeit der Bundesländer, für ortsfeste Außenwerbung ist eine
bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und
Wirtschaftseinheit nicht erforderlich.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) forderte
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) auf, den
Gesetzentwurf noch vor der für Mittwoch geplanten Kabinettsbefassung
zurückzuziehen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte, die
Bundesregierung könne nicht sehenden Auges einen offensichtlich
verfassungswidrigen Gesetzentwurf beschließen. Dies wäre eine
eklatante Verletzung des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes. "Der
Neopuritanismus dieser Bundesregierung findet seine Grenzen in den
Grundrechten unserer Verfassung. Totalwerbeverbote passen nicht in
eine freiheitliche Rechtsordnung", sagte Mücke am Samstag in Berlin.
Das Gutachten von Prof. Dr. Degenhart und eine Kurzzusammenfassung
finden Sie hier:
http://zaw.de/zaw/werbepolitik/tabakprodukte/
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht
Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
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Datum: 16.04.2016 - 09:00 Uhr
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