InternetIntelligenz 2.0 - Verlässlichkeit von Busreisen

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verlässlichkeit von Busreisen

ID: 1342963

(LifePR) - Reisen mit dem Bus boomen ? sie sind eine preiswerte und meist pünktliche Alternative zur Reise auf Schienen. In diesem Zusammenhang weisen ARAG Experten Busreisende darauf hin, dass sie einen Anspruch darauf haben, dass die Fahrt zur angegebenen Zeit vom angegebenen Ort stattfindet. Anderslautende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseanbieter sind demnach unzulässig. Zudem sind auch Klauseln, die eine Übertragbarkeit des Tickets auf Dritte verbieten, nicht zulässig. Welcher Fahrgast befördert wird, ist unerheblich. Ebensowenig muss sich ein Kunde bei seiner Rückfahrt aus dem Ausland die Fahrt am Abfahrtsort noch einmal verbindlich bestätigen lassen, um einen Anspruch auf den gebuchten Platz im Bus zu haben (Landgericht Frankfurt, Az.: 2-24 O 192/14).
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Top Company Award 2016 für das Tirler – Dolomites Living Hotel
Verlässlichkeit von Busreisen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.04.2016 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1342963
Anzahl Zeichen: 1034

Kontakt-Informationen:
Stadt:

seldorf



Kategorie:

Urlaub & Reisen



Dieser Fachartikel wurde bisher 198 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verlässlichkeit von Busreisen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig? ...

Was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen istSchönheitsreparaturen umfassen ausschließlich Maßnahmen, die Abnutzungserscheinungen durch normales Wohnen beseitigen. Dazu zählen insbesondere das Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken, ...

ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten ...

Muss ein Arztüber die Kosten einer Behandlung aufklären?Jein, das stimmt nur bedingt. Um einen Patienten vor finanziellenÜberraschungen zu schützen, muss ein Arzt vor einem Eingriff nicht nur medizinisch aufklären, sondern auch über die Kostenà ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.294
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 50


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.