Presseinformation Nico Rosberg
(ots) - Das Management von Nico Rosberg und Nico Rosberg
persönlich bitten mich in Ansehung der aktuellen Berichterstattung,
folgendes als Anwalt von Nico Rosberg zu erklären:
Entgegen anders lautender Berichte besitzt unser Klient Nico
Rosberg keinerlei Briefkastenfirma in Panama. Richtig ist, dass durch
die Kanzlei Mossack Fonseca eine Briefkastenfirma für Nico Rosberg
auf den British Virgin Islands eingerichtet wurde. Der alleinige
Grund hierfür waren haftungsrechtliche Fragen und die Möglichkeit,
international zu agieren. Mit steuerrechtlichen Fragen hat diese
Einrichtung nichts zu tun. Herr Rosberg hat sich vielmehr
steuerrechtlich in jeder Hinsicht korrekt verhalten. Er hat seinen
steuerlichen Wohnsitz in Monaco und ist daher auch in Monaco
steuerpflichtig. Sämtliche Vergütungen, die er durch den britischen
Rennstall erhielt, wurden daher auch direkt nach Monaco bezahlt. Für
ein Fehlverhalten ist damit von vornherein kein Raum. Wir bitten
daher um entsprechende Berücksichtigung dieser Tatsachen bei der
künftigen Berichterstattung.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
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Datum: 05.04.2016 - 19:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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