InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Private Sicherheitsdienste: Was ist erlaubt?

ID: 1339790

ARAG Expertenüber Regeln von privaten Sicherheitsdiensten beim Eigentumsschutz.


(IINews) - Die Anzahl der Wohnungseinbrüche unterliegt saisonalen Schwankungen und anderen Faktoren. Derzeit wird mancherorts ein Anstieg an Wohnungseinbrüchen verzeichnet. Die Branche der privaten Sicherheitsdienste und Wachschützer boomt. Bürger werden zudem aktiv und nehmen den Schutz ihres Eigentums zunehmend selbst in die Hand. Was dabei zu beachten ist, sagen ARAG Experten.

Was darf ein Wachschutz und wo liegen die Grenzen?
Ob ehrenamtlich aktiver Rentner, der auf dem Fahrrad nachts durchs Viertel patroulliert oder professionelle Sicherheitsfirma - das Gewaltmonopol liegt bei der Polizei. Der Haken ist nach Auskunft der ARAG Experten jedoch eine juristische Grauzone durch Paragraph 127 der Strafprozessordnung, in der das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht festgeschrieben ist. Danach kann jeder einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher vorläufig festnehmen. Man macht sich noch nicht einmal der Freiheitsberaubung strafbar, wenn sich das Festhalten des vermeintlichen Einbrechers als Irrtum erweist, man sich aber sicher war, eine Straftat beobachtet zu haben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass aber weder private Schützer noch Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen behaupten dürfen, sie seien von der Polizei!

Auf frischer Tat ertappt - und jetzt?
Ist der Einbrecher auf frischer Tat ertappt und konnte erfolgreich festgehalten werden, muss er umgehend der Polizei übergeben werden. Doch die ARAG Experten warnen davor, selbst zu versuchen, Einbrecher zu stellen, da die meist jungen Täter körperlich stärker und in Zweikämpfen erfahrener sein könnten. Zwar dürfen Wachschützer legale Verteidigungsmittel wie etwa Reizgas und Gummiknüppel mit sich führen, aber diese dürfen ausschließlich zur Verteidigung eingesetzt werden. Wer dagegen verstößt und einem Einbrecher gegenüber Gewalt anwendet, muss mit einem Strafverfahren wegen Körperverletzung rechnen.

Gemeinsam für die Sicherheit
Ob unter der Bezeichnung Ordnungspartnerschaft, Sicherheitswacht oder freiwilliger Polizeidienst - bundesweit gibt es diverse Kooperationen, die ein gemeinsames Ziel haben: Das Eigentum zu schützen und Kriminellen das Handwerk zu legen. Und sofern sich diese Gruppierungen an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientieren, können sie in der Tat dazu beitragen, Eigentum sicher zu machen - wie zahlreiche Beispiele in Deutschland beweisen.





Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Spaß mit dem Kind - Tipp von Müttern: Rücksitzspiegel für Babys
Wilbur McCloud fliegt in Top Ten der Amazon-Bestsellerliste der Kinder- und Jugendbücher
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.04.2016 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1339790
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 133 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Private Sicherheitsdienste: Was ist erlaubt?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Ein Umzug ist für viele ein Neuanfang.Rund jeder Zehnte in Deutschlandwechselt jedes Jahr die Wohnung. Doch rechtlich gibt es beim Auszug einige Punkte zu beachten - von Kündigungsfristen über Schönheitsreparaturen bis zur Wohnungsübergabe. Wer ...

Umzug: Diese Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen ...

Kündigung: Fristen und Form einhaltenAm Anfang jedes Auszugs steht die wirksame Kündigung des Mietvertrags. Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss laut Paragraf 573c, Bürgerliches Gese ...

Zum Tag des Waldes: Wissen für Ausflügler ...

Der internationale Tag des Waldes am 21. März erinnert daran, wie wertvoll die Natur direkt vor unserer Haustür ist. Rund ein Drittel der deutschen Fläche ist bewaldet. Beste Voraussetzungen also für Spaziergänge, Wanderungen oder ein Picknick i ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 120


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.