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Bundestag verabschiedet Tabakerzeugnisgesetz: Entscheidung gegen Fristverlängerung schwächt Produktionsstandorte

ID: 1325711


(ots) -

Gesetzgebung darf einzelne Anbieter nicht bevorteilen

- Bedeutung von Rechtsklarheit: EU Kommission erlässt Mitte
Februar noch einmal neue Druckvorgaben
- Mögliche Fristverlängerung in Nachbarstaaten führt zu
Wettbewerbsverzerrungen

Die Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH nimmt die heutige
Entscheidung des Bundestages gegen eine Fristverlängerung bei der
Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht mit
Bedauern zur Kenntnis. Diese Entscheidung nimmt bewusst die
Schwächung von Produktionsstandorten in Kauf. Deutlich ist bereits
jetzt die Benachteiligung der deutschen Werke im europäischen
Binnenmarkt: In Polen und Rumänien sind Fristverlängerungen geplant
und sollen voraussichtlich im März beschlossen werden. Dieser
wettbewerbsverzerrende Eingriff in den Markt hätte verhindert werden
können.

Dennoch zeigt sich Reemtsma auch angesichts des größten
Regulierungsvorhabens für die Tabakwirtschaft der letzten Jahre nach
vorne orientiert: "Wir haben die Notwendigkeit für eine
Fristverlängerung bis zuletzt immer wieder betont", sagt Christian
Cordes, Director Corporate Affairs. "Kostenintensive Investitionen
können von der Wirtschaft erst nach Rechtssicherheit verlangt werden,
die erst nach Abstimmung im Bundesrat eintritt. Die weniger als 90
Tage bis zum 20. Mai gleichen allein schon aus Kapazitätsgründen der
hochspezialisierten, mittelständischen Zulieferer einer ''Mission
Impossible''."

Die späte Rechtssicherheit bedeutet für die Tabakindustrie vor
allem eines: Die Einstellung auf eine neue Rechtslage im
Turbo-Verfahren. Nachdem im November 2015 die Europäische Union die
notwendigen Durchführungsrechtsakte bekannt gegeben hat, hat Reemtsma
wo immer möglich und sinnvoll mit Vorbereitungen begonnen. Aufgrund
bis heute fehlender Rechtssicherheit - der Bundesrat wird




voraussichtlich Mitte März 2016 in der Sache entscheiden - war eine
volle und angemessene Produktionsumstellung nicht möglich. Diese
hätte wegen unklarer Zielvorgaben erhebliche und schwer bis gar nicht
rückgängig zu machende Investitionen in Millionenhöhe erforderlich
gemacht. Wichtige Regelungen, insbesondere beim Thema bildliche
Warnhinweise, sind beispielsweise erst Ende 2015 bekanntgegeben
worden. Wie fatal eine Umstellung ohne Rechtssicherheit sein kann,
zeigen aktuelle Vorgänge: Tatsächlich hat die EU-Kommission noch in
der vergangenen Woche, am 17. Februar 2016, weitere umzusetzende
Druckvorgaben erlassen.

Eine 1-zu-1-Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie wird
nicht in Frage gestellt.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf des federführenden
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ging weit
über eine 1-zu-1-Umsetzung hinaus und wurde daher von der
Tabakwirtschaft kritisiert. Damit ging ein weiterer zeitlicher Verzug
bis zur vollständigen Umsetzung in nationales Recht einher. Reemtsma
hat sich für eine inhaltliche 1-zu-1-Umsetzung der
Tabakproduktrichtlinie bei technisch realistischen Umsetzungsfristen
eingesetzt.

Fristverlängerung in anderen europäischen Ländern -
EU-Chancengleichheit adé!

In Deutschland hatten sich bis auf eine Ausnahme alle Unternehmen
und Verbände der hiesigen Tabakwirtschaft für eine Fristverlängerung
stark gemacht. Deutlich wird jetzt: Unterschiedliche Vorgehensweisen
in den europäischen Ländern torpedieren das ursprüngliche Ziel der
Harmonisierung des EU-Binnenmarktes.

Mehr zu Fragen und Antworten rund um EUTPD II und das deutsche
Tabakerzeugnisgesetz unter www.reemtsma.de

Über Reemtsma: Das Hamburger Traditionsunternehmen Reemtsma ist
Teil der Imperial Brands PLC und ist die starke Nummer 2 im deutschen
Tabakmarkt. Zum Markenportfolio gehören Marken wie JPS, Gauloises,
Davidoff oder West. Reemtsma beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeiter
an den Standorten Hamburg, Langenhagen (Werk) und Trossingen (Werk).
Mehr auf www.reemtsma.de.



Pressekontakt:
Doreen Schink
Head of Corporate Communications
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Telefon: +49 (0)40 8220 1840
Email: doreen.schink(at)reemtsma.de


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Datum: 25.02.2016 - 12:22 Uhr
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