Tagessieg für Stuttgarter "Tatort - Im gelobten Land"
9,07 Millionen sahen gestern (21. Februar 2016) den Krimi "Im gelobten Land" vom SWR mit Richy Müller und Felix Klare (FOTO)

(ots) -
Die Nummer eins bei den Fernsehzuschauern war gestern (21. Februar
2016) der Stuttgarter "Tatort - Im gelobten Land" vom SWR. 9,07
Millionen Zuschauer sahen den Tatort im Ersten. Somit war der
aktuelle Kriminalfall mit Richy Müller und Felix Klare die
meistgesehene Sendung des Tages im deutschen Fernsehen. Die
Zuschauerzahl entspricht einem Marktanteil von 24,3 Prozent. In der
Gruppe der Zuschauer bis 49 Jahre erreichte der "Tatort - Im gelobten
Land" 21,1 Prozent.
Tatort greift Flüchtlingsthematik auf
Die Stuttgarter Kommissare hatten es dieses Mal mit dem Tod von 23
Flüchtlingen zu tun. In der Konfrontation mit einem mutmaßlichen
Menschenhändler und Mörder gerät Kommissar Lannert selbst in große
Gefahr. Regie beim "Tatort - Im gelobten Land" führte Züli Aladag,
das Drehbuch schrieb Christian Jeltsch. An der Seite von Richy Müller
und Felix Klare spielten u. a. Sascha Alexander Gersak, Edita
Malovcic und Florence Kasumba.
Eine Produktion des SWR
Der "Tatort - Im gelobten Land" ist eine Produktion des SWR. Die
Redaktion liegt bei Brigitte Dithard.
Pressekontakt: Bruno Geiler, Tel. 07221 929 23273,
bruno.geiler(at)SWR.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.02.2016 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1323747
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baden-Baden
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 36 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tagessieg für Stuttgarter "Tatort - Im gelobten Land"
9,07 Millionen sahen gestern (21. Februar 2016) den Krimi "Im gelobten Land" vom SWR mit Richy Müller und Felix Klare (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SWR - Das Erste 3-im-gelobten-land.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).