InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Öffentlichkeitsbegriff weiter unklar?

ID: 1320978


(PresseBox) - Die Frage, ob eine Veranstaltung ?öffentlich? oder ?privat? ist, kann erhebliche Auswirkungen haben, z.B. ob
?bei Musik GEMA bezahlt werden muss,
?das Jugendschutzgesetz, Gaststättengesetz usw. anwendbar ist,
?ggf. Künstlersozialabgaben zu zahlen sind usw.
Daher ist wichtig, sich im Vorfeld Gedanken dazu zu machen und sorgfältig die Voraussetzungen der Privatheit zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof hatte vor einigen Jahren mit zwei Entscheidungen einiges durcheinandergewirbelt: Die Musiknutzung in einer Zahnarztpraxis solle nicht öffentlich sein, in einem Hotel hingegen schon.
Natürlich kam es daraufhin zu den ersten Streitigkeiten auch vor deutschen Gerichten. Die GEMA hatte einen Zahnarzt verklagt, der sich auf die EuGH-Urteile berufen hatte ? mit Erfolg. Jüngst hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass mit Blick auf das EuGH-Zahnarztpraxis-Urteil der deutsche Zahnarzt keine GEMA-Gebühren zahlen müsse, da sich seine Wartezimmer-Musik nicht an die Öffentlichkeit richte.
Öffentlichkeitsbegriff in Deutschland?
Der Bundesgerichtshof hat dabei aber leider zwei Fehler gemacht:
1.Er hat mich nicht vorher gefragt.
2.Er hat das EuGH-Urteil blind kopiert, ohne sich mit der Frage auseinanderzusetzen, was die deutsche Regelung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 15 Abs. 3 UrhG bedeutet: Denn dort wird die innere Verbundenheit der Verwertungsteilnehmer gefordert, die der EuGH in seinem Urteil gerade in Frage gestellt hatte. Aber, um es mal juristisch zu sagen: Der Bundesgerichtshof hätte die deutsche Regelung (die der GEMA Recht gibt) im Wege einer sog. richtlinienkonformen Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion aus dem Weg schaffen müssen. Das hat er nicht getan.
Das Landgericht Köln war da etwas weitsichtiger: Die Kölner Richter haben dem EuGH nämlich die Frage vorgelegt, ob das damalige EuGH-Zahnarztpraxen-Urteil tatsächlich auch auf das deutsche Recht, das diesbezüglich eine ausdrückliche nationale Regelung in § 15 Abs. 3 UrhG vorsieht, erstrecken sollte.




Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Textildruck im Großformat
Warum sinkt der pH-Wert in meinem Süßwasseraquarium?
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.02.2016 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1320978
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 37 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Öffentlichkeitsbegriff weiter unklar?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.272
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 55


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.