InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH-Urteil zu nikotinhaltigen Liquids ist "vorgezogener Aprilscherz"

ID: 1318297


(ots) - Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Handel mit
nikotinhaltigen Liquids ist ein Verstoß gegen den EU-Binnenhandel.
Der Handel mit eZigaretten und nikotinhaltigen Liquids ist in der EU
seit der Veröffentlichung der Tabakproduktrichtlinie im Mai 2014
legalisiert. Nach Inkrafttreten der Richtlinie am 20. Mai 2016, also
in etwa 90 Tagen, wird der Handel mit eZigaretten und deren Liquids
auch offiziell reguliert sein.

Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH: "Dieses Urteil ist ein
schlechter Witz. Der Bundesgerichtshof hat versäumt, den Europäischen
Gerichtshof anzurufen. Dies hätten die deutschen Richter tun müssen,
da ihr Urteil den EU-Binnenmarkt betrifft. Dann wäre die
Sinnlosigkeit eines deutschen Alleingangs für 90 Tage klar geworden.
Es geht dem BGH in seiner Begründung um anderweitigen oralen
Gebrauch. Dieser wurde seinerzeit exklusiv für schwedischen
Lutschtabak (Snus) definiert und nicht für die eZigarette."

Bis zur kurz bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie sollten alle
Stellen kühlen Kopf bewahren, so Sprengel:

"Wir appellieren an die deutschen Behörden, von voreiligen
Schritten abzusehen. Der Handel mit nikotinhaltigen Liquids ist
EU-weit legalisiert. Die Behörden sollten sich nicht für einen so
kurzen Zeitraum von unnötigen Bestimmungen leiten lassen."

Das Urteil dürfte vor diesem Hintergrund für die Händler von
nikotinhaltigen Liquids folgenlos bleiben. Aufgrund der kurzen
verbleibenden Zeit wird es kaum zu Verhandlungen kommen und hinterher
können die Händler nicht mehr belangt werden.

Nebenbei bemerkt: Das Urteil betrifft ausschließlich Liquids,
deren Nikotin aus Tabakpflanzen gewonnen wurde. Bei Nikotin aus
anderen Nachtschattengewächsen wie Tomaten, Paprika und Kartoffeln
greift das Urteil nicht.



Pressekontakt:




Philip Drögemüller
Pressesprecher
Verband des eZigarettenhandels
Mail: philip.droegemueller(at)vd-eh.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutscher Hoverboardvertrieb - Maximaler Fahrspaß dank neuester Technologie
Gute Auswahl an E Liquids mit Dampfi
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.02.2016 - 15:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1318297
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Stelle


Telefon:

Kategorie:

Handel


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 344 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGH-Urteil zu nikotinhaltigen Liquids ist "vorgezogener Aprilscherz"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verband des eZigarettenhandels e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Verband des eZigarettenhandels e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.219
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 182


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.