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Kurantrag abgelehnt? Experten empfehlen: Wehren Sie sich!

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Der kostenlose Ratgeber "Das Bad Füssing Sparbuch" hilft, Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen für ambulante Gesundheitsvorsorge-Maßnahmen in den deutschen Heilbädern erfolgreich durchzusetzen


(LifePR) - Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf ambulante Vorsorgemaßnahmen oder bezuschusstes Gesundheitstraining in Kurorten. Doch immer öfter lehnen gesetzliche Krankenkassen Anträge auf Bezuschussung solcher Leistungen ab - mit meist zweifelhaften Begründungen. "Wehren Sie sich", rät der Kurdirektor von Europas übernachtungsstärkstem Kurort Bad Füssing. "Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass zwei von drei abgelehnten Anträgen für ambulante Badekuren in Heilbädern nach einem Einspruch letztendlich doch genehmigt werden", so Weinberger. Sein Ratschlag: Nach einem Ablehnungsbescheid grundsätzlich Einspruch einlegen.
Viele Krankenkassen setzen bei der Ablehnung von Anträgen auf ambulante Badekuren offensichtlich auf die Unwissenheit der Versicherten: Denn ohne Einschränkungen können Krankenkassen auch heute erhebliche Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen beim Aufenthalte in einem anerkannten Heilbad zahlen - und zwar eben nicht nur zur Behandlung bestehender Krankheiten, sondern auch zur Krankheitsvermeidung, also der Prävention. Statt alle vier Jahre können Versicherte heute sogar wieder alle drei Jahre bei ihrer Kasse eine solche Maßnahme beantragen.
Die Zahl der ambulanten Badekuren ist trotzdem deutschlandweit in den letzten Jahren von über 550.000 auf derzeit knapp 58.000 genehmigte Anträge gesunken. Diese Entwicklung schadet den Versicherten und kostet die Versichertengemeinschaft letztendlich mehr Geld als eine solche Maßnahme zur Krankheitsvermeidung gekostet hätte. Studien zeigen, dass jeder in die Prävention, also die Gesundheitsvorsorge, investierte Euro langfristig das Dreifache an Ausgaben für spätere Krankheitsbehandlung vermeiden kann. Das gilt letztendlich auch für wohnortferne Präventionskurse etwa für Bewegungstraining, Entspannung oder zur Ernährungsschulung, wie sie in Bad Füssing rund ums Jahr angeboten werden. Hier können die Kassen pro Kurs bis zu 75 Euro Zuschuss zahlen.




Wertvoller Ratgeber "Das Bad Füssing Sparbuch"- jetzt wieder erhältlich
Informationen, welche Ansprüche Versicherte bei Kuren und Gesundheits-vorsorgemaßnahmen haben, welche Zuschüsse ihnen zustehen und wie sie ihre Rechte erfolgreich durchsetzen liefert der Ratgeber "Das Bad Füssing Sparbuch".
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Teilnehmer gesucht:
Neue Studie BAVARIA vergleicht Wirksamkeit
von Kur oder Therapie zu Hause - was ist besser?
Der Bayerische Heilbäder-Verband e.V. startet demnächst zusammen mit der Ludwig-Maximilians-Universität München eine Beobachtungsstudie zur Wirkung ambulanter Vorsorgemaßnahmen am Kuort im Vergleich zu ambulanten therapeutischen Maßnahmen am Wohnort.
Für dieses zweigleisig angelegte Studienprogramm mit dem Namen BAVARIA sucht der Bayerische Heilbäder-Verband e.V. Teilnehmer. Gesucht werden Personen, die unter Erkrankungen im Bereich des Bewegungsapparats (Wirbelsäule, Rheuma, Gelenkbeschwerden), an Herz- oder Kreislaufproblemen leiden und deswegen demnächst eine ambulante Kur absolvieren wollen. Die Bewerbung zur Studienteilnahme muss dabei vor Beantragung der Maßnahme erfolgen.
Interessenten, die an der Studie teilnehmen möchten, finden weitere Informationen über den Ablauf des BAVARIA-Forschungsprojekts und die Teilnahmevoraussetzungen im Internet unter: http://bavaria-studie.de
Informationen gibt es auch telefonisch unter: 08531 975-59008531 975-590.


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Datum: 08.02.2016 - 15:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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