GEMA in der Faschingszeit
ID: 1314673
(PresseBox) - Gerade in der Faschingszeit besteht bei Veranstaltern immer wieder Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt der IHK. Das Infoblatt ?GEMA (R18)? steht zum Download bereit. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage der GEMA (www.gema.de).
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.01.2016 - 10:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1314673
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Saarbrücken
Telefon:
Kategorie:
Marketing & Werbung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 68 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"GEMA in der Faschingszeit
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).