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Tropfende Dachrinne: Hausbesitzer haftet bei Glatteis / R+V-Infocenter: Schäden sofort beheben - Grundstückseigentümer müssen Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen

ID: 1310901


(ots) - Vorsicht Glatteis: Wenn eine Dachrinne undicht
ist, kann sich das Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln - und
auf dem gefrorenen Boden entsteht nach kurzer Zeit eine dicke
Eisschicht. "Rutscht hier ein Fußgänger aus, kann er unter Umständen
den Hausbesitzer zur Verantwortung ziehen, weil dieser seiner
Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist", sagt Ferenc
Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er
rät deshalb, Schäden an der Dachrinne sofort zu beheben.

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bedeutet:
Grundstückseigentümer müssen Nachbarn und Passanten vor Gefahren
schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen.
Das gilt ganz besonders im Winter. "Gerade eine kleine Glatteisfläche
ist oft schwer zu sehen", so R+V-Experte Földhazi. Damit niemand
stürzt, muss der Hausbesitzer die Stelle sofort sichern, das Eis
entfernen und die Ursache so schnell wie möglich beheben.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Ist die Dachrinne verdreckt, kann sie überlaufen und ebenfalls
eine gefährliche Eisschicht entstehen lassen. Deshalb ist es
wichtig, die Rinne regelmäßig zu säubern und auf Schäden hin zu
untersuchen.
- Wer einen Winterdienst beauftragt hat, gibt damit nicht die
Haftung komplett ab - er muss kontrollieren, ob alle Gefahren
beseitigt sind.
- Wenn ein Hausbesitzer für einen Unfall haftet, springt in der
Regel entweder die Privathaftpflicht- oder die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

Weitere Themen unter https://www.ruv.de/presse/ruv-infocenter



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de




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Datum: 20.01.2016 - 14:55 Uhr
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