InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

ID: 1306134

Hundeverbot/Aquarium/Pitbull


(IINews) - Hundeverbot im Speiseaal des Urlaubshotels
Der Urlaub wurde mit Aufpreis gebucht, damit der Pudel mitreisen durfte. Für Herrchen und Frauchen war damit klar, dass sie dadurch einen Anspruch auf Versorgung ihres Lieblings hatten. Doch vor Ort stellte sich heraus, dass der Vierbeiner seine Besitzer während der Mahlzeiten nicht in den Speisesaal des Urlaubshotels begleiten durfte. Auch Hundefutter wurde vom Hotel nicht gestellt. Die erbosten Tierhalter wollten daraufhin den Reisepreis mindern. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Speisesaalverbot aber kein ausreichender Grund für eine Reisepreisminderung ist. Der Aufpreis stellt lediglich einen Ausgleich für erhöhte Dienstleistungen des Hotelpersonals dar. Immerhin wurde den Tierhaltern nicht zugesichert, ihren Hund in den Speisesaal mitnehmen zu dürfen oder Hundefutter gestellt zu bekommen. So liegt hier lediglich eine Unannehmlichkeit vor, die keine Reisepreisminderung rechtfertigt (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/24 S 59/99).

Download der Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit

Risiko Aquarium
Geht das Glas eines Aquariums zu Bruch, tritt die Privathaftpflichtversicherung des Aquarianers ein, keine Frage. Denn dies ist ein plötzlich auftretender Schadensfall, der versichert ist. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass der Fall anders liegt, wenn ein Aquarium durch eine defekte Gummidichtung über einen längeren Zeitraum Wasser verliert. In einem konkreten Fall war genau dies passiert. Durch eine poröse Dichtung am Wasserbassin trat - zunächst unbemerkt - Wasser in kleinen Mengen aus. Aber: Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Oder, wie in diesem Fall, den Parkettboden unter dem Teppich. Das Holz hatte sich bereits schwarz gefärbt, ein Indiz dafür, dass das ausgetretene Wasser länger dort gestanden haben muss. Der Aquarium-Besitzer musste für den Schaden selbst aufkommen, weil der Schaden hier allmählich eingetreten war (AG Mainz, Az.: 82 C 296/98).





Download der Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit

Kampfhunde in der Wohnung erlaubt
Besitzer von sogenannten Kampfhunderassen wie etwa dem Pitbull haben in der Regel schlechte Karten bei der Wohnungssuche. Doch die ARAG Experten haben eine gute Nachricht für diese Tierfreunde: Ist der Wesenstest des Tieres positiv und der Vierbeiner nie auffällig geworden, muss der Hund wie ein "normaler" Hund gewertet werden. In einem konkreten Fall forderte der Vermieter einen Mieter aufgrund eines unkonkreten Bedrohungsgefühls auf, seinen Pitbull abzuschaffen. Auf dessen Angebot, seinen Hund in der Wohnanlage nur mit Maulkorb und Leine laufen zu lassen, ging der Vermieter nicht ein. Daraufhin klagte das Herrchen erfolgreich vor Gericht (Amtsgericht Frankfurt a.M., Az.: 33 C 2336/01-13).

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wissenschafter macht Geheimdienst zum offenen Buch
NEON-Interview: Quentin Tarantino kifft bei Dreharbeiten und will nicht mit den Kardashians in einem Aufzug stecken
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.01.2016 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1306134
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 78 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gut vorbereitet in den Ruhestand: Was bei der Rente zählt ...

Wie kommt die Rentenerhöhung zustande und was bringt sie?Die gesetzliche Rente wird regelmäßig angepasst und orientiert sich dabei vor allem an der Lohnentwicklung in Deutschland. Steigen die Einkommen der Beschäftigten, erhöhen sich auch die Re ...

Apothekenreform: Dasändert sich für Patienten ...

Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der ApothekeFür viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf G ...

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...

Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden?Wer ein Instrument erlernt, muss auchüben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat de ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 133


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.