InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vorsicht Baum!

ID: 1304186

(LifePR) - Eine verkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es sich dabei um Weichhölzer handelt. In dem konkreten Fall befanden sich an einer Straße auf beiden Seiten öffentliche Parkplätze, an die ein der Stadt gehörender Grünstreifen grenzt, auf dem einige etwa 50 bis 60 Jahre alte Pappeln standen. Ein Autofahrer stellte in den Abendstunden seinen Pkw auf einem der Parkplätze ab. Am nächsten Morgen bemerkte er Schäden an seinem Fahrzeug, da von einer der Pappeln ein grün belaubter Ast auf das Auto gefallen war. Er verklagte die Stadt auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ? ohne Erfolg. Die Behörden genügten ihrer Sicherungs- und Überwachungspflicht, da die beklagte Stadt die entsprechenden Baumkontrollen durchgeführt hatte. Allein der Umstand, dass bei manchen Baumarten ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, führt nicht dazu, dass weitergehende Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken, erklären ARAG Experten (BGH, Az.: III ZR 352/13).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Vorsicht Baum!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 30.12.2015 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1304186
Anzahl Zeichen: 1346

Kontakt-Informationen:
Stadt:

seldorf



Kategorie:

Automobilindustrie



Dieser Fachartikel wurde bisher 327 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vorsicht Baum!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.305
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 143


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.