Fernsehrat passt ZDF-Satzung an die Erfordernisse des neuen Staatsvertrages an
(ots) - Der Fernsehrat hat heute eine Reihe von Änderungen
in der ZDF-Satzung beschlossen.
Die Änderungen betreffen unter anderem die staatsferne
Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates und seiner Ausschüsse sowie
Regelungen zur Entsendung und Abberufung von Fernsehräten. Auch wird
in der Satzung nun eine geschlechtsneutrale Sprache verwendet. Zur
Satzungsänderung wurde zuvor der Verwaltungsrat angehört, dessen
Vorschläge in die endgültige Beschlussfassung integriert wurden.
Hintergrund für die Satzungsänderung ist das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014.
Dieses hatte Teile des ZDF-Staatsvertrages als unvereinbar mit dem
Grundgesetz angesehen und die Länder verpflichtet, eine
verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Mit dem 17.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der ZDF-Staatsvertrag novelliert.
Diese Änderungen mussten auch in der ZDF-Satzung ihren Niederschlag
finden.
Die geänderte Satzung tritt, wie der 17.
Rundfunkänderungsstaats-vertrag, zum 01. Januar 2016 in Kraft, die
Vorschriften zum Verfahren über die Entsendung und Abberufung erst
nach Genehmigung durch die rechtsaufsichtsführende Landesregierung.
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Datum: 11.12.2015 - 12:53 Uhr
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