InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Neue Norm gilt auch für alte Fahrgeschäfte

ID: 1297138


(PresseBox) - Alte Fahrgeschäfte, zum Beispiel Achterbahnen, müssen aktuellem Recht entsprechen. Diese für Betreiber von Fahrgeschäften sicherlich unschöne Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefällt: Während bisher Ausführungsgenehmigungen auf Basis der DIN 4112 erfolgt waren, hatte der TÜV Nord nun die Genehmigung unter der Bedingung erteilt, dass künftig die DIN EN 13814 einzuhalten sei, die höhere Sicherheitsanforderungen stelle. Bereits im September 2012 hatte das Sozialministerium Niedersachen eben diese neue DIN EN 13814 in die Liste der verbindlichen Technischen Baubestimmungen aufgenommen und bestimmte im Dezember 2013, dass auch alte Fahrgeschäfte nach der neuen Norm zu bewerten seien.
Während der betroffene Betreiber in der 1. Instanz noch gewonnen hatte, verlor er nun in 2. Instanz: Es würde keinen Bestandsschutz geben, so die Richter. Die neuen Sicherheitsanforderungen wären verhältnismäßig zu den Kosten, die den Betreibern durch die Umstellung entstehen würden.
Von dem Argument des Betreibers, dass es in den vergangenen 30 Jahren keinen Unfall gegeben habe, der durch die Anwendung der DIN EN 13814 verhindert worden wäre, ließen sich die Verwaltungsrichter auch nicht beeindrucken.
Der Deutsche Schaustellerbund sieht nun eine Vielzahl der Schausteller in ihrer Existenz gefährdet. Hintergrund der Diskussion ist vornehmlich die Frage, ob die neue DIN EN 13814 nur für neue Fahrgeschäfte gelten solle oder eben auch für alte, so dass es für diese keinen Bestandsschutz geben würde. Deutschland jedenfalls hatte sich ausdrücklich gegen eine Bestandsschutzregelung ausgesprochen, anders andere EU-Länder, die alten Anlagen Bestandsschutz gewährt haben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht




Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Stefanie Graf in tina: Sämtliches für rasante Fahrdynamik: Custom Teile für Harley-Davidson® einfach im Fachhandel ordern
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 08.12.2015 - 12:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1297138
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue Norm gilt auch für alte Fahrgeschäfte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.288
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 363


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.