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ARAG Verbrauchertipps zum Thema Weihnachtsfeier

ID: 1290234


(IINews) - Zu viel Glühwein kann doppelt schaden
Gehört der Besuch des Weihnachtsmarktes zum offiziellen Teil einer betrieblichen Weihnachtsfeier, dann sind Unfälle durch die Berufsgenossenschaften versichert. Das gilt auch für den Hin- und Heimweg. Der Ort der Feier spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle, wissen ARAG Experten. Entscheidend ist, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird. Starker Alkoholkonsum kann jedoch zu einem Verlust des Unfallschutzes führen. Und zwar dann, wenn der Alkoholeinfluss die wesentliche Ursache des Unfalls darstellt. Da die meisten Schäden auf dem Heimweg von der Firmenfeier passieren, empfiehlt es sich, ein Taxi zu nehmen oder eine private Mitfahrgelegenheit zu nutzen. Wer unbedingt mit dem eigenen Auto fahren möchte, sollte aber Umwege vermeiden. Denn versichert ist nur der direkte Weg nach Hause (Hessisches Sozialgericht, Az.: L 3 139/05).

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/


Weihnachtsfeier, aber sicher...
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung zu einem Unfall, gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird und diese allen Beschäftigten offen steht. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Hin- und Rückweg. Die ARAG Experten weisen allerdings auf Einschränkungen hin: Ist der Chef nach Hause gegangen, so kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet (SG Frankfurt a.M., Az.: S 10 U 2623/03).

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Alle Jahre wieder - Hochsaison für Taschendiebe




Gerade in der Vorweihnachtszeit ist es wichtig, sehr achtsam mit seinen Wertgegenständen umzugehen. Auf gut besuchten Weihnachtsmärkten und in vollen Innenstädten haben Trickdiebe ein leichtes Spiel. Taschen eng am Körper halten, wenig Bargeld mit sich führen, Geldbörsen vor Einblicken schützen und Kinderwagen nicht als Taschendepot benutzen - das sind die grundlegenden Tipps der ARAG Experten. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, zahlt womöglich die Hausratversicherung. Allerdings nur, wenn der Diebstahl unter Gewaltanwendung oder -androhung ausgeführt wurde. Findet er heimlich und unbemerkt statt, wird kein Schadensersatz gewährt.

Download des Textes unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.11.2015 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1290234
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Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes


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