InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung

ID: 1288859


(LifePR) - Wer vor dem Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet, geht laut ARAG Experten beim Weihnachtsgeld unter Umständen leer aus. Das wollte ein Angestellter in einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall nicht hinnehmen und klagte einen anteiligen Anspruch aufs Weihnachtsgeld ein. Ende Juni 2010 verließ er die Firma und hatte zuvor jedes Jahr Weihnachtsgeld in Höhe eines Brutto Gehaltes erhalten, jeweils im November. Für 2010 wollte er nun die Hälfte bekommen, weil er ja ein halbes Jahr für das Unternehmen gearbeitet habe. Das lehnte der Arbeitgeber ab: Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gebe es nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch bestehe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht lehnten die Klage ab: Der Weihnachtsgeld-Anspruch entstehe in dem Unternehmen erst im November des jeweiligen Jahres. Über den Vergütungscharakter hinaus gehe es dem Arbeitgeber auch darum, die Arbeitnehmer "zu zukünftiger Betriebstreue anzuhalten". Anteiliges Weihnachtsgeld steht dem ausgeschiedenen Mitarbeiter somit nicht zu (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 Sa 115/11).
Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Weihnachtsgeld - Rückzahlungen sind die Ausnahme
Was für die Steuertermine in 2016 von Bedeutung ist
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 13.11.2015 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1288859
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 55 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gut vorbereitet in den Ruhestand: Was bei der Rente zählt ...

Wie kommt die Rentenerhöhung zustande und was bringt sie?Die gesetzliche Rente wird regelmäßig angepasst und orientiert sich dabei vor allem an der Lohnentwicklung in Deutschland. Steigen die Einkommen der Beschäftigten, erhöhen sich auch die Re ...

Apothekenreform: Dasändert sich für Patienten ...

Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der ApothekeFür viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf G ...

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...

Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden?Wer ein Instrument erlernt, muss auchüben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat de ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 105


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.