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Fehler bei Beerdigung und Trauer vermeiden

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(ots) - Anlässlich der kommenden Gedenkfeiertage wie
Allerheiligen oder Totensonntag wünscht sich die Deutsche
Friedhofsgesellschaft einen offeneren Blick auf das Thema Tod.
"Natürlich sehen auch wir die gesellschaftliche Realität, dass in der
heutigen Zeit die Themen Sterben und Tod weit weggeschoben werden",
so Judith Könsgen von der Deutschen Friedhofsgesellschaft.
"Allerdings sind wir tagtäglich auch mit viel Leid konfrontiert, das
vermeidbar gewesen wäre, hätte man sich im Familien- und
Freundeskreis einfach einmal ein wenig ausgetauscht".

Die Deutsche Friedhofsgesellschaft hat nun fünf Tipps
veröffentlicht, die es leichter machen sollen, mit dem Thema
Beisetzung und Trauer umzugehen:

1. Die eigene Beerdigung oder Trauerfeier nie im Testament regeln.
Die Aufnahme im Testament macht wenig Sinn, denn das Testament
wird meist erst viele Wochen nach der Beisetzung eröffnet.
2. Sich aus der Vielfalt von Vorsorgeangeboten die passende
heraussuchen und so abschließen, dass sie - bei zum Beispiel
Altersarmut - vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist.
3. Einen auffälligen Ordner oder Umschlag mit Wünschen zur
Beisetzung bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Sollte man
keine besonderen Wünsche haben, kann es den Angehörigen helfen,
wenn man auch dies aufschreibt.
4. Als Angehöriger bei der Beisetzung dabei sein, dies hilft beim
Trauerprozess. Fragen Sie vorher beim Bestatter oder Friedhof
nach. Auch bei "anonymen" Beisetzungen sollte man anwesend sein
dürfen. "Anonym" heißt lediglich Grab ohne Bezeichnung.
5. Zeit für eigene Trauer geben. Ein Trauerbuch - geführt wie ein
Tagebuch - kann helfen, die Endgültigkeit des Abschieds zu
akzeptieren. In vielen Städten gibt es zudem
Trauer-Selbsthilfegruppen.





"Wenn man diese fünf Hinweise beherzigt, kann man viel Leid und
Ärger vermeiden", so Könsgen. Schließlich sei der Tod eine der
wenigen Konstanten in unserer sich so schnell wandelnden
Gesellschaft.



Pressekontakt:
Wilhelm Brandt
Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH
Am Brünnchen 3 | 53227 Bonn
Internet: www.deutschefriedhofsgesellschaft.de
E-Mail: presse(at)deutschefriedhofsgesellschaft.de
Telefon: +49 (69) 15 629 624


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Datum: 28.10.2015 - 10:43 Uhr
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