Darlehenswiderruf wird zum Auslaufmodell
Neues Gesetz nimmt dem Widerrufsjoker die Bedeutung
(LifePR) - "So langsam wird es Zeit!" - Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann aus Stuttgart nimmt die aktuelle Gesetzesänderung eher als Chance denn als "Tod des Widerrufsjokers": Das unbefristete Recht zum Darlehenswiderruf soll abgeschafft werden. Eine entsprechende Regelung will der Gesetzgeber in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie mit aufnehmen. Die Regelung soll für Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum 2002-2010 gelten und den Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangszeit ab Inkrafttreten der Regelung ausschließen.
Heinzelmann: "Den noch verbleibenden Zeitraum gilt es jetzt zu nutzen, um sich die Chance auf eine zinsgünstige Refinanzierung nicht entgehen zu lassen!"
MPH Legal Service vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen.
Laut Dr. Heinzelmann bestehen noch gut 6 Monate lang allerbeste Möglichkeiten, unattraktive Darlehen abzuwickeln und von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren. Laut Verbraucherzentrale sind nahezu 80 Prozent aller von 2002 bis 2010 geschlossener Darlehensverträge aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen fehlerhaft: "Die Verträge können so gestellt werden, als wären sie niemals geschlossen worden!"
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Datum: 09.10.2015 - 16:55 Uhr
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