Pünktlich zum 25. Tag der Zahngesundheit: Zahnärztliche Prävention für Kinder deutlich gestärkt / Nicht-Beanstandung der Neufassung ärztlicher Kinder-Richtlinien
(ots) - Pünktlich zum 25. Tag der Zahngesundheit ist die
zahnärztliche Prävention für Kinder im Rahmen der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) deutlich gestärkt worden. Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte heute unter
Auflagen einen wichtigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) zur Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien.
Damit wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht, in den Richtlinien
künftig vom 6. bis zum 64. Lebensmonat insgesamt sechs Verweise vom
Kinderarzt (Pädiater) zum Zahnarzt zu verankern. Diese enge
Verbindung bestehender zahnärztlicher und ärztlicher Prävention ist
ein wichtiger Schritt vor der Einführung weiterer zahnärztlicher
Früherkennungsuntersuchungen vor dem 30. Lebensmonat, mit deren
Regelung der Gesetzgeber den G-BA bereits beauftragt hat.
Zahnarztbesuch schon ab dem 6. Lebensmonat sinnvoll und wichtig
"Die heutige Entscheidung ist neben dem richtigen
versorgungspolitischen Signal auch ein großer Erfolg der
lösungsorientierten Zusammenarbeit von Krankenkassen und
Zahnärzteschaft. Bereits seit Langem haben wir uns für eine möglichst
enge Kopplung von zahnärztlicher und ärztlicher Früherkennung stark
gemacht. Denn nur durch einen frühzeitigen Beginn der Prävention mit
Durchbruch des ersten Milchzahns lassen sich die bestmöglichen
Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit der
kleinen und kleinsten Versicherten etablieren", sagte Dr. Wolfgang
Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV). Zu vielen Eltern sei nach wie vor nicht
bewusst, dass ein erster Zahnarztbesuch schon ab dem 6. Lebensmonat
sehr sinnvoll und wichtig ist.
"Die neuen Verweise zum Zahnarzt werden dazu beitragen, Eltern
rechtzeitig auf den notwendigen Zahnarztbesuch aufmerksam zu machen
und damit Karies an Milchzähnen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Fortgeschrittene Milchzahnkaries ist häufig mit Schmerzen,
Zahnzerstörungen und starken Entzündungen verbunden, die nicht selten
auch mit Folgeschäden für die Entwicklung des Kiefers und für das
bleibende Gebiss einhergehen. Dies kann durch den frühen
Zahnarztbesuch vermieden werden. Denn nur bei frühzeitiger Erkennung
einer beginnenden Karies ist eine schonende und schmerzfreie Therapie
noch möglich."
Neuregelungen für Verweise zur zahnärztlichen Vorsorge
In den ärztlichen Kinder-Richtlinien sollen damit im Einzelnen
künftig folgende Verweise zu zahnärztlichen Untersuchungen enthalten
sein:
- im Zeitraum der U5 (6.-7. Lebensmonat) zur Abklärung von
Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut,
- im Zeitraum der U6 (10.-12. Lebensmonat) zur Abklärung von
Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut,
- im Zeitraum der U7 (21.-24. Lebensmonat) zur Abklärung von
Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut,
- im Zeitraum der U7a (34.-36. Lebensmonat) zur zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchung,
- im Zeitraum der U8 (46.-48. Lebensmonat) zur zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchung,
- im Zeitraum der U9 (60.-64. Lebensmonat) zur zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchung.
Bevor die Regelungen in der Versorgung wirksam werden, muss der
G-BA diese noch im "Gelben Kinderuntersuchungsheft" umsetzen, in dem
die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 dokumentiert werden.
KZBV überzeugte mit ihren Vorstellungen im Plenum des G-BA
Als stimmberechtigte Trägerorganisation des G-BA hatte die KZBV im
Plenum des wichtigsten Entscheidungsgremiums der gemeinsamen
Selbstverwaltung Mitte Juni 2015 mit ihren Vorschlägen mehrheitlich
überzeugt. Eine der Kernforderungen aus dem zahnärztlichen
Versorgungskonzept "Frühkindliche Karies vermeiden" nach einer
besseren Zusammenarbeit von Kinder- und Zahnärzten fand damit
rechtsverbindlich Eingang in die entsprechenden Richtlinien. Das
Konzept "Frühkindliche Karies vermeiden" kann auf der Website der
KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden. Der Beschluss des G-BA ist
im Internet abrufbar unter www.g-ba.de.
Hintergrund - Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben in Deutschland
nach dem Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Untersuchungen zur
Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige
Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden (§ 26 SGB V). Die
Untersuchungen finden in festgelegten Abständen als ärztliche
Untersuchungen (U1 bis U9) sowie als spezifische zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen (FU) statt.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 25.09.2015 - 13:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1267389
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 75 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Pünktlich zum 25. Tag der Zahngesundheit: Zahnärztliche Prävention für Kinder deutlich gestärkt / Nicht-Beanstandung der Neufassung ärztlicher Kinder-Richtlinien
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).