Weniger Pestizide bei Bauhaus, Obi und Toom / Greenpeace veröffentlicht Baumarkt-Abfrage
(ots) - Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel 
Glyphosat wollen die Baumärkte Bauhaus, Globus, Hornbach, Obi und 
Toom auslisten - bei bienengefährdenden Pestiziden schränken die 
Händler das Sortiment teilweise ein. Das zeigt eine aktuelle 
Greenpeace-Abfrage bei acht großen deutschen Bau- und 
Gartenmarktketten. "Die Verbraucherproteste haben Erfolg. Die 
Baumärkte erkennen, dass sie mitverantwortlich dafür sind, ob 
gefährliche Gifte in Gärten und auf Balkone gelangen", sagt 
Christiane Huxdorff, Landwirtschaftsexpertin von Greenpeace. "Die 
Bau- und Gartenmärkte müssen dieses Problem weiter konsequent angehen
und giftige Produkte aus den Regalen grundsätzlich verbannen." Die 
Abfrageergebnisse finden sich hier: http://gpurl.de/Baumaerkte2015
   Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Wirkstoff in 
Unkrautvernichtungsmitteln. Der US-Konzern Monsanto, der das Mittel 
entwickelte, vertreibt bis heute Glyphosat-Herbizide unter dem 
Markennamen "Roundup". Im Juli dieses Jahres stufte eine Agentur der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als "wahrscheinlich 
krebserregend" ein. "So lange die Gesundheitsrisiken von Glyphosat 
unklar sind, muss das Vorsorgeprinzip gelten. Produkte, bei deren 
Gebrauch Menschen mit Glyphosat sehr wahrscheinlich in direkten 
Kontakt kommen, müssen überall umgehend ausgelistet werden", fordert 
Huxdorff. "Das muss für alle Baumärkte und Online-Shops gelten. 
Dehner, Hagebau und Hellweg sollten auch auf den umstrittenen 
Wirkstoff verzichten."
   So viel Gift bieten die Baumärkte
   Die Greenpeace-Abfrage ergab zudem, dass die Vorreiter Bauhaus, 
Obi und Toom auch auf die für Bienen schädlichen Pestizide mit dem 
umstrittenen Wirkstoff Thiacloprid verzichten. Die Firma Hellweg will
bis zum Ende des Jahres Mittel mit diesem Wirkstoff aus dem Sortiment
nehmen. Greenpeace fordert auch Dehner, Globus, Hagebau und Hornbach 
auf, den Verkauf einzuschränken. Mittel mit dem ebenfalls für Bienen 
schädlichen Neonicotinoid Acetamiprid bleiben derzeit bei allen 
Unternehmen in den Regalen.
   Etwa zehn Prozent aller Pflanzenschutzmittel stuft das Bundesamt 
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als 
"bienengefährlich" ein, diese Produkte sind in der Gebrauchsanleitung
entsprechend mit "B1" gekennzeichnet. Alle Baumärkte verzichten auf 
den Verkauf dieser sogenannten B1-Wirkstoffe. Aber auch Stoffe, die 
in die Kategorie B3 eingestuft werden, können durch falsche Anwendung
Bienen gefährden. Globus ist der einzige Markt, der auf alle 
B3-Stoffe verzichten wird.
   Bei der Produktion von Zierpflanzen bemühen sich die Bau- und 
Gartenmärkte, sieben bienengefährdende Wirkstoffe auszuschließen und 
sind mit ihren Lieferanten dazu im Gespräch. Schriftliche 
Vereinbarungen dazu liegen teilweise bereits vor oder die Märkte 
arbeiten laut Abfrage daran. "Wir werden weiterhin beobachten, welche
Fortschritte wirklich erzielt werden", sagt Christiane Huxdorff. 
Hellweg macht bislang keine erkennbaren Schritte in Richtung einer 
Produktion ohne Chemie.
   Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Christiane 
Huxdorff, Tel. 0171-6035529, oder Pressesprecherin Antje Rudolph, 
Tel. 0151-42261551.
   Greenpeace-Pressestelle: Telefon 040-30618-340, E-Mail 
presse(at)greenpeace.de; Greenpeace im Internet:  www.greenpeace.de, auf
Twitter: http://twitter.com/greenpeace_de, auf Facebook: 
www.facebook.com/greenpeace.de.
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.09.2015 - 06:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1265311
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Chemische Industrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 181 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Weniger Pestizide bei Bauhaus, Obi und Toom / Greenpeace veröffentlicht Baumarkt-Abfrage
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Greenpeace e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




