InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Petitionsausschuss lehnt Grundrechte für Menschenaffen ab

ID: 1236840

(LifePR) - Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Petition "Grundrechte für Menschenaffen", die darauf abzielte, Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans als Rechtspersonen anzuerkennen, abgelehnt. Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, hatte die Petition, deren Text in Kooperation mit verschiedenen Tierrechtsorganisationen erarbeitet wurde, am 23. April 2014 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Laut Schmidt-Salomon sei die Petition dennoch nicht vergeblich gewesen, "da sie die gesellschaftliche Debatte über Tierethik stark befruchtet hat."
Ausführlich unter: www.hpd.de




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  1 340 Gigawattstunden Strom aus Klärgas erzeugt Viele Bremer Unternehmen in der Nachweispflicht
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.07.2015 - 10:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1236840
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

hen


Telefon:

Kategorie:

Energie & Umwelt


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 113 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Petitionsausschuss lehnt Grundrechte für Menschenaffen ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 68


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.