E-Mail Marketing und Recht (Teil 5)
Was darf in einem Double-opt-in Mail stehen?
(IINews) - Was darf eigentlich in einem solchen Double-opt-in Bestätigungs-Mail stehen? Darf ich in einer Bestätigung zur Einwilligung (Double-opt-in) bereits auf meine Produkte aufmerksam machen? Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt einen der führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce Stefan Schicker (SKW Schwarz Rechtsanwälte).
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Seit 1994 ist die technology marketing people gm bh (vormals Woelke von der Brüggen GmbH) eine international agierende Kommunikationsagentur für Technologieunternehmen. Unser Leistungsspektrum ist breit angelegt und geht von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zur Erfolgsanalyse von Marketingkampagnen. Führend sind wir auf den Gebieten: Channel-Kommunikation (Partner Recruiting, Onboarding, Enablement, Motivation, Leadgenerierung) und klassische B2B-Kommunikation (Messen, Roadshows, Events, Sales Collaterals). Dabei lassen wir unsere Kunden nach der Kampagne nicht allein: Wir kümmern uns um ihre Leads, pflegen sie und führen sie zuverlässig dem Vertrieb zu, ganz nach dem Closed-Loop-Ansatz. Dabei nutzen wir gezielt modernste Marketingtools wie Marketing Automation, Lead Management, Social Media Marketing und Inbound Marketing.
Ilgar Can
technology marketing people gmbh
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80803 München • Deutschland
email: i.can(at)tm-people.com
Telefon: +49 89 230660000
Telefax: +49 89 42049799
Datum: 08.07.2015 - 13:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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