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Hohe Anwaltskosten nach unerlaubtem Filesharing im Internet: "ZDFzoom"über das Geschäftsmodell Abmahnung

ID: 1216078

(ots) - Die gesetzliche Begrenzung von Abmahnkosten sollte
ertappte Filesharer vor überzogenen Forderungen schützen. Doch immer
noch gibt es eine hohe Zahl von ungerechtfertigt teuren Abmahnungen.
Wie Anwälte Nutzer abkassieren, beleuchtet "ZDFzoom" am Mittwoch, 27.
Mai 2015, 22.45 Uhr.

"Filme, Serien und Sex aus dem Netz" heißt der Film von Renate
Werner, der veranschaulicht, wie teuer es werden kann, was so
reizvoll für Nutzer ist: neue Filme, Serien oder Pornos online
anzusehen, ohne dafür zu bezahlen. Ob "Game of Thrones", "Homeland"
oder "Fifty Shades of Grey" - die Verlockungen sind zahlreich.

Millionen Deutsche haben für die unerlaubte Verbreitung von
Dateien eine Abmahnung vom Anwalt bekommen. Der Grund: Wer geschützte
Dateien, Musik, Filme oder Serien über Tauschbörsen im Netz
verbreitet, verletzt das Nutzungsrecht der Verwerter.

Internetnutzer sollen dann zwischen 500 und 1000 Euro zahlen,
Schadensersatz plus Anwaltskosten. Verbraucherschützer bemängeln,
dass die geltend gemachten Ansprüche oft in keinem Verhältnis zum
verursachten Schaden stehen. Außerdem würden auch häufig Unschuldige
abgemahnt, da die Internetnutzer technisch nicht immer fehlerfrei zu
ermitteln sind. So bekam eine Frau aus Rheinland-Pfalz gleich zwei
Abmahnungen für Online-Pornos, obwohl ihre Internetverbindung zum
Tatzeitpunkt gestört war.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 - 70-13802
Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk(at)zdf.de

Fotos sind ab Dienstag erhältlich über ZDF Presse und Information,
Telefon: 06131 - 70-16100 oder unter
http://pressefoto.zdf.de/presse/zdfzoom

http://zoom.zdf.de

http://twitter.com/zdf



Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121




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Datum: 25.05.2015 - 10:30 Uhr
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