InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Tagesschau-App / Bundesgerichtshof bestätigt: Rechtmäßigkeit des ARD-Angebot darf überprüft werden

ID: 1206861

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) begrüßt, wonach die
Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App gerichtlich überprüft werden darf.
"Damit ist klar, dass das bloße Vorhandensein eines
Telemedienkonzepts keinen Freifahrtschein für jedwedes Angebot des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet", erklärte
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)
Köln aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und
Entscheidung an das OLG zurückverweisen. Das OLG hatte im Dezember
2013 im Kern darauf abgestellt, dass mit der Genehmigung des Konzepts
für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die streitige
Umsetzung des Angebots Tagesschau-App legalisiert sei. Die
Zeitungsverleger hielten dagegen, dass unter diesen Vorzeichen
Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem
Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte
überprüfbar und wettbewerbsrechtlich tabu seien.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Fotokünstler André Wagner (Berlin) versus Simon Norfolk Le Dragon de Quintus ist auf dem Gelände von Saint-Emilion gelandet
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.04.2015 - 16:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1206861
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 197 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tagesschau-App / Bundesgerichtshof bestätigt: Rechtmäßigkeit des ARD-Angebot darf überprüft werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.283
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 58


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.