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Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist ab 1. Mai Pflicht (FOTO)

ID: 1205863


(ots) -
Wer ab dem 1. Mai 2015 sein Haus per Inserat verkaufen oder neu
vermieten will, muss verschiedene Angaben zu den Energiekennwerten
des Gebäudes in den Anzeigentext aufnehmen. Auch Besitzer veralteter
Heizanlagen werden durch die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 zum
Handeln aufgefordert: Heizungen, die 30 Jahre oder älter sind,
sollten zügig durch ein modernes Gerät ersetzt werden. Wo kein
Erdgasanschluss liegt, sind flüssiggasbetriebene Gasbrennwertthermen
eine kosten- und CO2-sparende Alternative zum veralteten Ölkessel.

Bereits seit Beginn dieses Jahres gilt: Heizungen, die nach dem 1.
Januar 1985 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen betrieben werden, müssen stillgelegt werden, sobald sie
30 Jahre alt sind. "Veraltete Heizsysteme verbrauchen unnötig viel
Energie", erklärt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor beim
Flüssiggasversorger Primagas. "Das wirkt sich nicht nur negativ auf
die Energiekosten aus, sondern auch auf das CO2-Einsparziel der
Bundesregierung."

Hohe Bußgelder bei veralteten Kesseln

Ausgenommen von der Neuregelung sind Brennwert- und
Niedertemperaturkessel sowie Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern,
in denen der Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 mindestens eine
Wohnung selbst nutzt. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die
Auflage jedoch vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu
erfüllen. Richtig teuer wird es, wenn Immobilienbesitzer diese alten
Heizkessel weiter nutzen: Dann drohen Bußgelder von bis zu 50.000
Euro.

Geregelt ist das alles in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014.
Sie schreibt außerdem vor, in welchen Fällen die Ausstellung eines
Energieausweises verpflichtend ist und welche Angaben dieser
enthalten muss. "Für Laien sind die umfangreichen Vorschriften und
Ausnahmeregelungen der EnEV mitunter schwer durchschaubar", sagt




Thomas Landmann. So müssen Eigentümer oder Makler beispielsweise
bestimmte Kennwerte bei Verkauf oder Neuvermietung ab dem 1. Mai 2015
nun auch in den Text von kommerziellen Immobilienanzeigen aufnehmen.

Im Zweifel den Fachmann fragen

Wer unsicher ist, ob er etwa von der Pflicht betroffen ist, seine
Heizung auszutauschen, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Denn der
hat im Zweifelsfall den besten Überblick über potenziell günstigere
Alternativen. In vielen Fällen macht sich die Kombination aus neuer
Heizanlage und effizientem Energieträger gleich mehrfach bezahlt:
"Mit moderner Brennwerttechnik und Flüssiggas beispielsweise können
Hausbesitzer ihre Energiekosten im Vergleich zu einer alten Ölheizung
um bis zu 30 Prozent senken", so Thomas Landmann. Dabei ist der
Umstieg auf Flüssiggas gerade in ländlichen Regionen ohne Anschluss
an das Erdgasnetz von Vorteil. Und auch die Kosten für Wartung und
Reinigung sind geringer: Denn bei der Verbrennung von Flüssiggas
entstehen kaum Ruß, Asche und Feinstaub, was den Wartungsaufwand der
Anlage minimiert. Außerdem werden durch das Heizen mit Flüssiggas bis
zu 15 Prozent weniger CO2-Emissionen freigesetzt als bei Heizöl.

Gute Argumente für alle, die ihre Heizung erneuern möchten oder
müssen. Aber auch für diejenigen, die den Neubau ihrer Immobilie für
2016 planen: Dann werden die Anforderungen an den zulässigen
Jahres-Primärenergiebedarf durch die EnEV erneut verschärft.

Über das Unternehmen:

PRIMAGAS gehört zu den führenden Flüssiggas-Anbietern in
Deutschland. Als eines der wenigen Unternehmen mit TÜV NORD geprüfter
Servicequalität und geprüfter Kundenzufriedenheit in der Branche ist
PRIMAGAS der ideale Partner für alle Privathaushalte und Betriebe,
die auf saubere Energien setzen. Rund 260 Mitarbeiter im Innen- und
Außendienst sowie weit über 3.000 Vertriebspartner für den
technischen Kundendienst beraten kompetent in allen Fragen rund um
das Flüssiggas. Durch eine bundesweite Transportlogistik mit
Zwischenlagern für mehrere Tausend Tonnen Flüssiggas steht PRIMAGAS
für eine zeitnahe und sichere Versorgung. PRIMAGAS ist Teil der
internationalen Initiative "Außergewöhnliche Energie" und ist stolz
darauf, mit Flüssiggas eine besonders vielseitige und umweltschonende
Energie zu vertreiben.



Kontakt PRIMAGAS Energie GmbH & Co. KG:
Nicole Gorke
Luisenstraße 113
47799 Krefeld
Fon 02151 852319
Fax 02151 852340
ngorke(at)primagas.de
www.primagas.de

PRIMAGAS
c/o Ketchum Pleon GmbH
Bahnstraße 2
40212 Düsseldorf
Fon 0211 9541 2767
primagas(at)ketchumpleon.com


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Datum: 29.04.2015 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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