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Gefährliche Abgase bei Gartengeräten

ID: 1205248

(ots) - Deutsche Umwelthilfe misst erneut erhöhte
Schadstoffwerte bei Motorkettensägen und Freischneidern - Länder
trotz Gesundheitsgefährdung weitgehend untätig

Mobile, handgeführte Maschinen überschreiten nach wie vor die in
Europa geltenden Grenzwerte für Schadstoffemissionen. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Untersuchung von Motorkettensägen und
Freischneidern, die der TÜV NORD im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) im Dezember 2014 durchgeführt hat. Sechs der insgesamt elf in
Baumärkten, Fachgeschäften und im Online-Handel gekauften Geräte
wiesen teilweise erhebliche Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte
für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide auf.

"Dass Motorsensen und -sägen, die nicht den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen und durch ihre viel zu hohen
Schadstoffemissionen die Gesundheit der Nutzer schädigen, weiter
verkauft werden, ist ein Skandal", erklärt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation forderte die betroffenen Hersteller und
Händler auf, die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten und die
beanstandeten Geräte vom Markt zu nehmen.

Die Messungen wurden an sieben Motorsensen und Freischneidern der
Marken Timbertech (JAGO), IKRA, Einhell, Stihl, Al-Ko, Husqvarna und
Dolmar und an vier Motorkettensägen der Marken Lux-Tools und CMI
(beide Euromate), Güde und Fuxtec durchgeführt. Besorgnis erregende
Überschreitungen des europaweit geltenden Grenzwerts für
Kohlenwasserstoff und Stickoxid wies das Gerät der Marke Timbertech
des Herstellers JAGO AG auf. Dort wurde vom TÜV eine Überschreitung
um 400 Prozent des erlaubten Grenzwerts gemessen. Die Geräte des
Herstellers Euromate wiesen Überschreitungen des Grenzwerts um 120
Prozent (Lux-Tools) und um 70 Prozent (CMI) auf. Hohe
Überschreitungen wurden auch bei dem Freischneider der Marke IKRA




(Überschreitung des erlaubten Werts um 50 Prozent) und bei der
Motorkettensäge der Marke Güde (Überschreitung um 85 Prozent)
gemessen. Die Geräte der Marken Stihl, Al-Ko, Husqvarna, Dolmar und
Fuxtec hielten die Emissionsgrenzwerte ein, drei der gemessenen
Gartengeräte unterschritten die Grenzwerte erfreulicherweise sogar um
mehr als 25 Prozent.

Die Hersteller IKRA, Güde, Einhell und Euromatefielen mit anderen
Maschinen bereits 2013 bei einem Test durch. Während die
Baumarktkette toom vor mehreren Monaten auf Druck der DUH
entsprechende Produkte bundesweit aus dem Angebot genommen hat,
ignorierte OBI mehrere Warnhinweise der DUH und bewarb eine der
Motorsägen mit gesundheitsschädlichen Abgasemissionen sogar noch als
Aktionsprodukt. Auf Druck der DUH und einzelner Landesbehörden zog
nun endlich auch OBI zwei der von ihrer Tochter Euromate
hergestellten Motorsägen aus dem Verkehr. Sie waren wie im Vorjahr
durch zu hohe Schadstoffemissionen aufgefallen. Obwohl auch Händler
garantieren müssen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte geltende
Gesetze einhalten, lehnt die Versandhandelskette Amazon jegliche
Verantwortung ab und führt die Maschinen weiterhin im Sortiment.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation informierte das
Kraftfahrtbundesamt und die für den Vollzug der Emissionsvorschriften
verantwortlichen Landesministerien. Eine aktuelle Umfrage der DUH
unter den Ländern ergab, dass nur Nordrhein-Westfalen und Hessen
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Inverkehrbringer mobiler Maschinen
seit 2014 eingeleitet haben oder derzeit prüfen. Baden-Württemberg
beauftragte selbst Schadstoffmessungen, stellte wie die DUH
Überschreitungen der Grenzwerte fest und konfrontierte die
betroffenen Unternehmen mit dem Sachverhalt. Das Land teilte kürzlich
mit, nun ebenfalls Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen.

Die DUH kündigte an, die Verbraucherschutzvorschrift auf dem
Rechtsweg gegen alle Hersteller von Geräten durchzusetzen, bei denen
Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte festgestellt
wurden. Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH:
"Verbraucher können nicht erkennen, ob ein Produkt die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass in Deutschland
vertriebene Produkte dies tun. Unternehmen, die gegen die
Emissionsvorschriften verstoßen, täuschen Verbraucher. In ihrem
Interesse setzen wir die Vorschriften notfalls auf dem Rechtsweg
durch."

Sauter betonte, dass die Marktüberwachung deutlich verbessert
werden müsse. Es dürfe nicht weiterhin im Ermessen der Händler
liegen, ob die Geräte trotz Grenzwertüberschreitungen an ahnungslose
Heimwerker und Hobbygärtner verkauft werden. Die DUH fordert aus
diesem Grund alle am weiteren Gesetzgebungsprozess Beteiligten auf,
verbindliche Vorgaben für die Marktüberwachung festzuschreiben und
die Grenzwerte dem Stand der Technik und dem notwendigen
Gesundheitsschutz anzupassen.

"Das Ziel der Gesetzgebung ist es, die menschliche Gesundheit und
die Umwelt durch eine Begrenzung des Ausstoßes besonders
gefährlicher Stoffe im Abgas zu schützen", sagt Axel Friedrich, der
den Test als technischer Berater der DUH betreut hat. "Dies erreichen
die Werte - selbst wenn sie in der Realität eingehalten werden - vor
allem bei Kohlenmonoxid durch einen viel zu hohen Grenzwert heute
schon nicht mehr. Aus diesem Grund müssen strengere Grenzwerte
vorgeschrieben werden, um so in Zukunft einen geeigneten
Gesundheitsschutz darzustellen. In den letzten Jahren führten
Kohlenmonoxidvergiftungen durch Geräte mit Verbrennungsmotoren immer
häufiger zu Unfällen die teilweise tödlich verliefen.

Die Messergebnisse im Einzelnen sowie der Prüfbericht des TÜV Nord
sind unter http://l.duh.de/p230415#download erhältlich.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Tel.: 07732 9995-0, E-Mail: sauter(at)duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin(at)gmail.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 28.04.2015 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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