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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen

ID: 1203858


(PresseBox) - Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitsgeber auch die psychische Belastung seiner Beschäftigten im Auge haben und ggf. Maßnahmen treffen. Psychische Belastungen können bspw. durch die Lage und Länge der Arbeitszeit entstehen, aber auch durch die übertragene hohe Verantwortung. Die Gemeinsame Arbeitsschutzstrategie (GDA) unter Leitung des Bundesarbeitsministeriums hat eine Empfehlung herausgegeben, wie bei der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung vorgegangen werden kann.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 24.04.2015 - 11:53 Uhr
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